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30.10.2013 Schiffsfonds-Anlegerin siegt vor Gericht gegen Commerzbank AG

Die Fachkanzlei Mutschke hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein positives Urteil für eine Anlegerin erwirkt, die in den geschlossenen Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 156-NAUSOLA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. TS „BRITTA“ KG investiert hatte. Die Betroffene hatte die Commerzbank AG verklagt, weil die ihr im Jahr 2005 zu dem Investment geraten hatte. Nun muss die Commerzbank AG sie finanziell so stellen, als hätte sie die Anlage nie getätigt.

Die Klägerin hatte ausdrücklich eine Geldanlage zur Altersvorsorge gewünscht und eine konservative Anlagestrategie angegeben. Daraufhin riet ihr die Commerzbank AG dazu, sich an geschlossenen Schiffsfonds zu beteiligen. Dieser Fonds hat eine Laufzeit bis 2038 und ist vorher nicht kündbar. Als die Anlegerin feststellte, dass der Fonds so gar nicht ihren Anlagezielen und Vorgaben entsprach, wandte sie sich an die Fachkanzlei Mutschke. Diese ist insbesondere auf geschlossene Fonds spezialisiert und hat in diesem Bereich bereits eine Vielzahl von Anlegern vertreten.

In mehrfacher Hinsicht falsch beraten

Das Landgericht Frankfurt folgte der Auffassung von Fachanwältin Nicole Mutschke und sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG die Anlegerin weder anleger- noch objektgerecht beraten habe. Denn sie habe das Anlagemotiv genauso unberücksichtigt gelassen wie die Anlagestrategie. Diese seien mit der Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds nicht in Einklang zu bringen. Insbesondere sei der Fonds für die Anlegerin nicht zur Altersvorsorge geeignet, weil die Anlegerin am Ende der Laufzeit bereits 97 Jahre alt wäre. Hinzu käme, dass die Commerzbank AG eine Rückvergütung erhalten habe, über die sie die Anlegerin nicht informiert habe. Deswegen verurteilte das Landgericht nun die Commerzbank AG zur Rückzahlung der Fonds-Einlage abzüglich der bereits gezahlten Ausschüttungen.

„Schiffsfonds galten lange als besonders geschickte Geldanlage. Jetzt müssen viele Anleger mit ansehen, wie ihr Vermögen verloren geht“, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. „Aber die Betroffenen sollten alle Möglichkeiten nutzen, sich ihr Geld zurückzuholen. Fachanwälte kennen die aktuelle Rechtsprechung und können die Chancen einschätzen.“

Mögliche Hebel, bei denen Anleger ansetzen können, sind
- eine Falschberatung durch die Bank oder den Finanzberater,
- die Prospektfehler,
- die Kick-back-Rechtsprechung, wonach Banken über ihre Rückvergütungen Auskunft geben müssen.

Die Fachkanzlei Mutschke betreut vor allem Anleger, die in geschlossene Fonds, also Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Windparkfonds oder Flugzeugfonds investiert haben. Aktuell vertritt sie eine Vielzahl von Anlegern, die Ansprüche gegen die Commerzbank, ihre Sparkasse und die UmweltBank AG geltend machen.


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