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29.10.2013 fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung

Der Betreiber der Anlegerschutzplattform fachanwalt-hotline.eu BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. muss wegen rechtsverletzender Werbung eine Ordnungsstrafe an die Staatskasse zahlen.

Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim vertritt die fairvesta-Gruppe in presserechtlichen Angelegenheiten. Bereits 2008 hatte er für die fairvesta-Gruppe rechtsverletzende Werbung des BSZ gerichtlich verbieten lassen. Dem BSZ war untersagt worden, mit der Werbeaussage „Betroffene können sich der BSZ®e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „fairvesta“ anschließen“ den falschen Eindruck zu erwecken, es existiere eine Anlegerschutzgemeinschaft, in der Anleger der fairvesta-Gruppe Mitglied seien. Das Landgericht Hamburg sah es nun als erwiesen an, dass der BSZ schuldhaft gegen dieses Verbot verstoßen hat, und verhängte eine Ordnungsstrafe gegen den BSZ.


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