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14.10.2013 BFW: Forderungen und Förderungen müssen im Einklang zueinander stehen

"Hier wird mit zweierlei Maß gemessen: Es kann nicht sein, dass die Immobilienwirtschaft den größten Teil der Energiewende stemmen und dafür noch mit einer Mietpreisbremse bestraft werden soll, wohingegen Stromerzeuger und Staat Mehreinnahmen generieren", kritisiert Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Lasten gerecht verteilt werden müssen, betont Rasch weiter.

"Die Bundesregierung setzt falsche Signale. Wenn schon zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden, sollten diese wieder dem Verbraucher zugutekommen. Würde die energetische Sanierung so gefördert wie die erneuerbaren Energien, käme jeder zweite Euro vom Staat und wir müssten über die Sozialverträglichkeit von energetischen Sanierungen nicht diskutieren", konstatiert Rasch mit Blick darauf, dass 40 Mrd. Euro Investitionen in die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Jahre 2010 ungefähr 20 Mrd. Euro Einnahmen über die EEG Umlage in 2013 gegenüberstehen.

Am morgigen Dienstag geben die Übertragungsnetzbetreiber die Berechnungsgrundlagen für die EEG-Umlage 2014 offiziell bekannt. Die Umlage soll von netto 5,277 auf 6,3 Cent pro Kilowattstunden steigen. Dies bedeutet einen Anstieg von mehr als 19%.

Experten rechnen mit Steuermehreinnahmen von ca. 464 Millionen Euro durch die Erhöhung der EEG-Umlage. "Diese steuerlichen Mehreinnahmen sollten in den Energie- und Klimafonds eingestellt und zur weiteren Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungs-Programms genutzt werden. Auch eine Gegenfinanzierung besserer Abschreibungsbedingungen wäre damit möglich", erklärte BFW-Präsident Walter Rasch.



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