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10.10.2013 IVD: EnEV mit Maß gestalten

Der Immobilienverband IVD fordert eine Abschwächung der geplanten Verschärfungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) durch die EnEV 2014. Der Entwurf der Bundesregierung, über den morgen im Bundesrat entschieden wird, sieht vor, die Anforderungen an den Jahresenergiebedarf von Neubauten in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent anzuheben. "Die Anforderungen an die energetische Qualität eines Gebäudes bringen hohe Investitionskosten mit sich, die eine zusätzliche Bremse für den dringend benötigten Neubau darstellen können", warnt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Die Ausgestaltung der EnEV 2014 muss sich streng am Wirtschaftlichkeitsgebot orientieren." Durch die Erhöhung der energetischen Anforderungen sei an die Schaffung preiswerten Wohnraums überhaupt nicht mehr zu denken. Der IVD begrüßt daher den Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf die erste Stufe der Verschärfung zu verzichten und die Anforderungen 2016 einmalig um 12,5 Prozent zu erhöhen.

Den Nutzen der Einführung von Energieeffizienzklassen, ähnlich wie bei der sogenannten Weißen Ware, so wie sie der Umweltausschuss der Länderkammer fordert, bezweifelt der IVD stark und lehnt diese daher entschieden ab. "Eine erhöhte Transparenz für Wohnungssuchende wird durch Energieeffizienzklassen nicht gewährleistet", sagt Kießling. "Allein durch die hohen Preisunterschiede der Energieträger kann keine Vergleichbarkeit entstehen." Beispielsweise könne ein gasversorgtes Gebäude mit der Effizienzklasse D die gleichen Energiekosten haben wie ein fernwärmeversorgtes Gebäude mit der Effizienzklasse B. Darüber hinaus gebe die Energieeffizienzklasse keine Rückschlüsse auf die warmen Betriebskosten, da diese immer von der nachgefragten Fläche abhängig seien.

Eine weitere Forderung des Umweltausschusses könnte insbesondere ältere Immobilieneigentümer vor große Probleme stellen: Der Umweltausschuss setzt sich dafür ein, dass Gebäudeeigentümer ab 2015 Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach 30-jähriger Nutzungsdauer zu erneuern haben. Damit wird das bereits bestehende Betriebsverbot von alten Heizungsanlagen noch einmal verschärft. "Für eine neue Heizungsanlage fallen je nach Größe und Art zwischen 8.000 Euro und 25.000 Euro an", sagt Kießling. "Das ist für viele Eigentümer, insbesondere für Rentner nicht zu stemmen." Je nach Anlage und Verbrauch würden sich diese Investitionen frühestens nach sechs Jahren durch sinkende Heizkosten wieder bezahlt machen.

Die Tatsache, dass der EnEV- Entwurf für bestehende Gebäude grundsätzlich keine Verschärfung vorhandener Pflichten vorsieht, begrüßt der IVD. Der Verband fordert allerdings eine stärkere Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für Bestandsgebäude. "Bleibt es bei den bisherigen Anreizen, dann ist mit großer Wahrscheinlichkeit für lange Zeit mit einem Verfehlen der Einsparziele der Bundesregierung zu rechnen", sagt Kießling. Dies habe auch das Forschungsprojekt "Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Wirtschaftlichkeit vs. Klimaschutz" der Deutschen Immobilien Akademie Freiburg DIA und des Center for Real Estate Studies CRES der Steinbeis Hochschule Berlin ergeben. Der Umfang energetischer Sanierungen von Wohngebäuden stagniere seit Jahren und bleibe mit etwa einem Prozent pro Jahr weit hinter dem gesteckten Ziel zurück. Über die bisherige Förderung hinaus seien zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke stark wirkende Anreizmechanismen wie eine Sonder-AfA notwendig. "Die neue Bundesregierung muss eine Lösung für eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen finden, da diese effizient und unbürokratisch umsetzbar ist", fordert Kießling.


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