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30.09.2013 Deutsche Wohnen-Aktionäre ebnen Weg für Umtauschangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG

Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG haben heute auf der außerordentlichen Hauptversammlung in Frankfurt am Main mit der Zustimmung zur Ausgabe neuer Deutsche Wohnen-Aktien eine weitere wichtige Voraussetzung für den geplanten Zusammenschluss mit der GSW Immobilien AG erfüllt. Die Aktionäre haben die in diesem Zusammenhang für die Kapitalerhöhung erforderlichen Beschlüsse mit jeweils ca. 99,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Erforderlich für die Zustimmung zur Kapitalerhöhung waren mindestens 75 Prozent des vertretenen Kapitals. Die Erhöhung des Grundkapitals dient dazu, den Aktionären der GSW Immobilien AG im Rahmen des Umtauschangebots für ihre Anteilsscheine neue Deutsche Wohnen-Aktien geben zu können.

Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen AG, sagte dazu: „Wir freuen uns über das klare Votum unserer Aktionäre. Sie haben heute eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie sehen den Mehrwert des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen. Nun sind die Aktionäre der GSW an der Reihe. Mit den gemeinsamen Portfolios und einem starken Fokus auf den Wachstumsmarkt Berlin können wir unsere Stärken und Potenziale optimal nutzen.“

Die Deutsche Wohnen AG hatte am 20. August 2013 bekannt gegeben, dass sie ein öffentliches Umtauschangebot für alle ausstehenden Aktien der GSW Immobilien AG abgeben wird. Jeder GSW-Aktionär erhält bei Annahme des Angebots 2,55 Aktien der Deutsche Wohnen AG je GSW-Anteilsschein. Mit der heutigen Zustimmung der Deutsche Wohnen-Aktionäre ist die Grundlage für den geplanten Zusammenschluss geschaffen worden – die Schaffung neuer Aktien für den Umtausch. In der abzugebenden Angebotsunterlage werden die weiteren Details des Angebots konkretisiert.

Durch einen Zusammenschluss von Deutsche Wohnen und GSW würde eine führende deutsche Wohnimmobiliengesellschaft entstehen, die über ein Portfolio von ca. 150.000 Wohneinheiten mit einem Gesamtwert von ca. 8,5 Mrd. Euro verfügt (per 30. Juni 2013). Das Bundeskartellamt hatte bereits Ende August mitgeteilt, dass keine Einwände gegen einen Zusammenschluss bestehen.


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