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30.09.2013 Ferlemann kündigt Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter an

Der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann hat auf dem 21. Deutschen Verwaltertag Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter angekündigt. In der Diskussion stehen danach die Verankerung einer Versicherungspflicht und die Einführung von Fach- und Sachkundenachweisen. Ferlemann lobte zugleich die Vorreiterrolle des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. bei diesem Thema.

Mit viel Spannung erwartet wurde auf dem 21. Deutschen Verwaltertag die Rede des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann aus dem BMVBS zum Wohneigentum als gesellschaftspolitische Aufgabenstellung. Ferlemann betonte dabei, dass Wohneigentum künftig eine noch stärkere Beachtung durch die Bundesregierung erfahren wird. Dies sei nicht nur auf die hohe Zahl von 9,3 Millionen Eigentumswohnungen zurück zu führen, sondern vor allem auch im Kontext des altersgerechten Umbaus und der angekündigten Energiewende im Gebäudebestand zu sehen. Zudem sei Wohnungseigentum mittlerweile auch die häufigste Form der Altersvorsorge, ob als Selbstnutzer oder Kapitalanleger.

„Wir werden die Versicherungspflicht verankern und denken auch über die Einführung von Fach- und Sachkundenachweisen nach“, so Ferlemann. In dem Zusammenhang betonte Ferlemann die gute Zusammenarbeit des DDIV mit dem Bundesbauministerium bei allen Themen rund um das Wohnungseigentum und lobte die Beharrlichkeit und Vorreiterrolle des DDIV zur Einführung von Mindestqualifikationen für Immobilienverwalter.

Bereits im Regierungsprogramm von CDU/CSU zur Bundestagswahl ging die Union erstmals offiziell auf die Immobilienverwaltung ein. Dort hieß es, dass man die gestiegenen Anforderungen an Haus- und Wohnungseigentümer anerkenne und daher beabsichtige, den Verbraucherschutz für Bau- und Dienstleistungen bei der Wohnungsverwaltung zu erweitern.

„Wir sehen das öffentliche Bekenntnis zur Einführung von Zugangsvoraussetzungen mit Freude, haben wir doch wiederholt auf die Dringlichkeit hingewiesen. Die Bundesregierung wird dadurch den Verbraucherschutz weiter erhöhen und die Altersvorsorge vieler Bürgerinnen und Bürger sichern. Verwalter werden zudem angehalten mehr als bisher in Aus- und Weiterbildung zu investieren. Jetzt kommt es darauf an, in der kommenden Legislaturperiode die Ankündigung mit Augenmaß umzusetzen.“, kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV.

Erst in der vergangenen Woche hatte der DDIV eine Argumentationsbroschüre „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter schaffen. Ein Plädoyer für mehr Qualität und Verbraucherschutz beim Wohneigentum“ veröffentlicht.


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