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26.09.2013 DDIV-Präsident Heckeler fordert stabile Rahmenbedingungen für Immobilienwirtschaft

In seiner Eröffnungsrede zum 21. Deutschen Verwaltertag im InterContinental Hotel Berlin forderte Präsident Heckeler stabile politische Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft. Weitere Regulierungen seien schädlich für Bau-Investitionen und den Erwerb von Wohneigentum. Heckeler regte an, dass in der neuen Legislaturperiode ein erneuter Vorstoß zur Einführung einer Sanierungs-Afa erfolgen müsse, um die energetische Sanierung insbesondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften anzukurbeln. Zudem wies er darauf hin, dass ohne Zugangsvoraussetzungen für Verwalter keine Energiewende gelingen werde. Heckeler bemängelte in diesem Zusammenhang den nur ungenügenden Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer.

In seiner Eröffnungsansprache zum 21. Deutschen Verwaltertag mit mehr als 500 Gästen sprach sich DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler gegen weitere staatliche Regulierungen in der Immobilienwirtschaft aus: „Die neue Bundesregierung muss für Planungs- und Handlungssicherheit sorgen. Dies trifft für die Immobilienwirtschaft und für den Halter oder Erwerber einer Immobilie gleichermaßen zu. Ein Planungszeitraum von mindestens zehn Jahren wäre dafür angemessen, ohne die Verschärfung energetischer Standards.“ Würden weitere Eingriffe erfolgen, flachen Neubau, Kaufinteresse und dringend notwendige Investitionen in den Wohnungsbestand ab und alle weiteren politischen Ziele dürften nicht erreicht werden. Beim Thema Vermögenssteuer, Energiesteuer und bei der Grunderwerbsteuer bestehe, so Heckeler, dringender Gesprächs- und Handlungsbedarf.

Heckeler betonte, dass das derzeitige Förderinstrumentarium für Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nur bedingt brauchbar sei. „Die Beantragung von KfW-Krediten muss vereinfacht werden. Schlankere Antragsstrukturen und weniger Formalitäten wie das Beibringen der Unterschriften von allen Wohnungseigentümern würden der Abnahme der Förderprogramme dienlich sein. Auch muss es möglich sein, Eigentümergemeinschaften zu fördern, trotz anteiliger Gewerbe bspw. im Erdgeschoss. Ändert die KfW ihre Programme, so ist Rücksicht darauf zu legen, wann die Versammlungssaison für WEG‘s ist. Im Zweifel stimmt die Beschlusslage, nicht mehr mit der Förderprogrammatik überein“, so Heckeler. Er ist überzeugt, dass vermehrte Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen bei Eigentümern und Verwaltern Motivation wären, hier stärker aktiv zu werden. In diesem Zusammenhang lobte Heckeler die gute Zusammenarbeit zwischen KfW und DDIV, was u.a. in gemeinsamen Publikationen und Internetauftritten zum Ausdruck kommt.

Energiewende und Altersvorsorge sind zwei der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Beides kann nur geschultert werden, wenn Immobilienverwaltungen in die Lage versetzt werden, die über 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften wirkungsvoll zu erreichen und gemeinsam diese Prozesse anzugehen und umzusetzen, mahnte Heckeler weiter. Bisher sei das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands im Jahre 2050 Utopie. Fehlende oder zu geringe Instandhaltungsrücklagen der Wohnungseigentümer, langwierige Abstimmungsprozesse und fehlende Informationen zur energetischen Sanierung machen eine jährliche zweiprozentige Sanierungsrate unmöglich. In der Praxis zeige sich viel zu oft fehlendes Fachwissen in der Verwaltung und eine Flut an gesetzgeberischen Neuerungen, was Immobilienverwaltungen umzusetzen haben. Die Politik übertrage dem Verwalter mehr und mehr Verantwortung – allerdings ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Nämlich inwieweit alle am Markt tätigen Immobilienverwaltungen diesen Anforderungen auch entsprechen. Daran knüpft sich die Frage, wie die Altersvorsorge des Eigentümers geschützt wird, wenn es keine Mindestanforderungen an die Tätigkeit des Verwalters wie in vielen anderen europäischen Staaten auch gibt? „Zugangsvoraussetzungen sind keine Garantie für gute Verwaltung. Jedoch bieten sie ein Minimum an Fachwissen sowie Schutz für den Eigentümer. Die Investition in Wohneigentum ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Diese vor einem Wertverlust zu schützen, muss auch Aufgabe der Bundesregierung sein,“ so Heckeler.

Als Treuhänder von Fremdvermögen nimmt der Immobilienverwalter zunehmend die Rolle des Lotsen und Eigentümerstellvertreters ein. Erst die jüngst veröffentlichten Zahlen des Zensus zeigen die wirkliche Bedeutung von Wohnungseigentum mit mehr als 9,3 Millionen Eigentumswohnungen. Das sind knapp ein Viertel aller Wohnungen und rund 2,8 Millionen Wohnungen mehr, als bisher attestiert. Zukünftig wird die Bundespolitik mehr als bisher ihren Fokus auf das Wohneigentum legen müssen, ist sich Heckeler sicher: „Wir sind überzeugt, dass Immobilienverwalter eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende, aber auch beim altersgerechten Umbau spielen. Voraussetzung ist jedoch ein fundiertes Fachwissen. Qualifizierte Verwalter können dann die Rolle eines Modernisierungsberaters und -begleiters übernehmen. Mit Hinblick auf nachhaltige Kostenersparnisse bei den Energieaufwendungen für Mieter und Eigentümer und das bundesweit wirtschaftliche Potential bei der Steigerung der Sanierungsquote sind Bundesregierung, Banken und Förderinstitute gleichermaßen aufgerufen, die Bedeutung des Immobilienverwalters für die Wohnungswirtschaft und die Energiewende zu erkennen und entsprechend zu fördern.“ Voraussetzung dafür wären aber Zugangsvoraussetzungen. Der DDIV hat hierzu Vorschläge, u.a. zum Versicherungsschutz und für Fach- und Sachkundenachweise, unterbreitet und dies noch einmal fundiert mit einer Publikation bestätigt, die seit wenigen Tagen vorliegt. „Es liegt an der Politik jetzt zu handeln“, so Präsident Heckeler abschließend.


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