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09.09.2013 Wohn-Riester mit neuen Vorteilen

Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz traten einige Änderungen bei Wohn-Riester-Verträgen in Kraft. So wurden beispielsweise die Entnahmebeschränkungen aufgehoben und die Verwendungsmöglichkeiten erweitert.

„Dank der neuen gesetzlichen Regelung können Baufinanzierer mit einem Riester-Vertrag nun ihr angespartes Kapital flexibler einsetzen und sogar für die Tilgung ihres Darlehens verwenden.“, erklärt Marc Brammer, Geschäftsführer des Vergleichsportals Vergleich.de. „Das Sparguthaben kann jetzt sowohl für den Erwerb einer eigengenutzten Immobilie als auch für die Entschuldung einer laufenden Baufinanzierung genutzt werden.“ Einzige Bedingung hierfür ist, dass bereits mehr als 3.000 Euro angespart wurden und mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben.

Mit dem entnommenen Guthaben aus dem Riester-Vertrag ist es nicht nur möglich, das auslaufende Darlehen vollständig abzubezahlen. Ebenso können Sondertilgungen geleistet werden und somit die Zinskosten und die Restlaufzeit der Baufinanzierung verkürzt werden. „Dies kann immer dann sinnvoll sein, wenn die Darlehenszinsen höher sind als die Rendite des Riester-Sparvertrags nach Abzug aller Kosten.“, so Brammer. Beträgt der effektive Jahreszins für eine Baufinanzierung bei einer zehnjährigen Zinsbindung beispielsweise 2,53 Prozent, muss die Rendite des Riester-Vertrages nach Abzug der einmaligen Abschlussgebühr und der laufenden Verwaltungskosten unter diesem Prozentsatz liegen. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen trifft dies derzeit auf viele Riester-Sparverträge zu.

Wohnriester jetzt auch für barrierefreies Umbauen verwendbar

Als weitere Neuerung kann das Sparguthaben nun auch für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der Immobilie verwendet werden. Je nach Erwerbsdatum der Immobilie gilt es aber ein Kostenminimum zu beachten. Außerdem müssen die Maßnahmen von einem Sachverständigen überprüft werden. Wichtig: Weitere staatliche Unterstützungen für die Modernisierung, wie beispielsweise KfW-Förderungen oder steuerliche Vorteile, können dann nicht mehr genutzt werden.
„Wohn-Riester ist aufgrund der staatlichen Förderung und der steuerlichen Vorteile eine gute Möglichkeit, sich den Traum von der Altersvorsorge Eigenheim zu erfüllen“, meint Brammer. „Mit einer günstigen Baufinanzierung schaffen künftige Immobilienbesitzer zudem eine gute Basis für die Erfüllung dieses Traums. Interessenten sollten hierfür am besten mit einem Baugeld-Vergleich verschiedene Angebote vergleichen.“

Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen bei Wohn-Riester-Verträgen gibt es im Vergleich.de-Newsletter September. Die Anmeldung ist unter dem folgenden Link möglich: https://www.vergleich.de/index.php?id=6909. Der Vergleich.de Newsletter erscheint monatlich und bietet aktuelle und informative Artikel aus den Bereichen Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.



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