21.08.2013 Schutzschirmverfahren der IVG vom Amtsgericht Bonn stattgegeben
Das Amtsgericht Bonn hat heute dem Antrag der IVG Immobilien AG zur Durchführung einer Sanierung in Eigenverwaltung unter Nutzung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO statt gegeben. Als vorläufiger Sachwalter für die IVG Immobilien AG wurde der Düsseldorfer Restrukturierungsexperte und Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.