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20.08.2013 KAGB – Gesetzgebungsprozess verunsichert Anbieter geschlossener Fonds

Emissionshäuser geschlossener Immobilienfonds waren im 1. Halbjahr 2013 erkennbar vom Gesetzgebungsprozess zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verunsichert. Bis Ende Juni lief das Platzierungsgeschäft mit geschlossenen Fonds merklich schwächer als im Vorjahreszeitraum. Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) stellte einen Rückgang um 16 Prozent bei Beteiligungen an Vermögensanlagen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG fest.

„Die während des Gesetzgebungsprozesses lange anhaltende Ungewissheit hinsichtlich einer Reihe von wichtigen Fragen, etwa bezüglich der zugelassenen Fremdkapitalquote oder der genauen Ausgestaltung von Übergangsregelungen, hat zur Zurückhaltung bei der Auflegung neuer Produkte geführt“, sagt Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). „Bedauerlicherweise ist die Unsicherheit durch das Inkrafttreten des KAGB nicht beseitigt worden. Im Gegenteil: Bereits jetzt ist absehbar, dass Änderungen des gerade erst in Kraft getretenen Gesetzes zu den ersten Aufgaben der nächsten Legislaturperiode gehören. Damit wird sich die Unsicherheit fortsetzen.“ Um die Auflage von Produkten nicht weiter zu beeinträchtigen, sei es wichtig, etwaige Änderungen auf das Notwendige zu beschränken, eine Reihe von Klarstellungen vorzunehmen und Überraschungen zu vermeiden.

Seit dem 22. Juli 2013 werden offene und geschlossene Immobilienfonds durch das KAGB stärker reguliert. Das KAGB ist Kernstück des AIFM-Umsetzungsgesetzes, mit dem der Bundestag die europäische AIFM-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.


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