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02.08.2013 WGZ BANK erstes neues Mitglied im bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen nach Erweiterung zum Branchenverband

Die WGZ BANK ist ab dem 1. August 2013 Mitglied im bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. Das Haus ist damit das erste Unternehmen, das dem bsi beitritt, nachdem die Mitglieder des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. die Erweiterung und Umbenennung ihres Verbandes in bsi beschlossen haben.

Die WGZ BANK ist die Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Rheinland und in Westfalen sowie Geschäfts- und Handelsbank. Die Bank wird als Verwahrstelle für Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) tätig werden. Die WGZ BANK ist damit die dritte Depotbank, die als Branchenmitglied im bsi aktiv ist.

„Wir freuen uns, so schnell nach der Neuausrichtung und Erweiterung des bsi unser erstes neues Mitglied begrüßen zu können. Wir haben auf Arbeitsebene bereits sehr gut mit der WGZ BANK zusammengewirkt und freuen uns, gerade für die Themen rund um die Verwahrstelle mit der WGZ BANK einen versierten Gesprächspartner und aktiven Marktteilnehmer in unseren Reihen zu haben.“, so bsi-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Susanne Zyrus, Abteilungsleiterin Verwahrstelle bei der WGZ BANK über den Beitritt zum bsi: „Wir möchten die Branche mit unserer Erfahrung als Depotbank/Verwahrstelle aktiv unterstützen und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.“

Hintergrund: Zum 26. Juni 2013 hatte die Mitgliederversammlung des Anbieterverbandes VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. beschlossen, den Aufgabenbereich des Verbandes zu erweitern und zukünftig als Branchenverband bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. aufzutreten. Der Verband bündelt die Interessen, Themen und Anliegen der Branche rund um Sachwertinvestmentvermögen und vertritt sie gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der bsi fungiert als originärer Ansprechpartner für die Finanzaufsicht. Er begleitet für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber hinaus erarbeitet der bsi mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie z.B. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag

Der bsi vertritt die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIF) und selbstverwaltete AIF sowie Unternehmen mit einer KVG-Zulassung und solche, die AIFs durch Dritte verwalten lassen und die dabei ihren Fokus auf Sachwertinvestitionen haben. Hinzu kommen Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen und andere Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des KAGB fallen. Auch beratende und dienstleistende Unternehmen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberatungen sowie semi-professionelle und professionelle Investoren wie z.B. Pensionskassen oder Stiftungen können Mitglied im bsi werden.



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