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31.07.2013 Vorstand überprüft positive Fortbestehensprognose für die IVG Immobilien

Mit ad hoc Meldung vom 19. Juli 2013 hatte die Gesellschaft bekannt gegeben, dass mit den in sogenannten ad hoc Komitees zusammengeschlossenen Gläubigern von Syn Loan I, Syn Loan II und der Wandelanleihe vereinbart war, bis zum 30. Juli 2013 ein gemeinsames, konsensuales Konzept zur Restrukturierung zu übermitteln, um dies den Aktionären der Gesellschaft in der geplanten Hauptversammlung am 12. September 2013 zur Abstimmung vorzulegen.

Der Vorstand der IVG Immobilien AG musste gestern feststellen, dass ein solcher gemeinsamer, konsensualer Restrukturierungsvorschlag der vorgenannten drei Gläubigergruppen - entgegen der Erwartung und wiederholter Aufrufe der Gesellschaft - nicht vorliegt.

Vor diesem Hintergrund prüft der Vorstand derzeit sorgfältig, ob die positive Fortbestehensprognose für die IVG Immobilien AG aufrecht erhalten werden kann.

Im negativen Fall geht der Vorstand der Gesellschaft davon aus, dass nur die Muttergesellschaft (IVG Immobilien AG) hiervon betroffen wäre und sämtliche operativen Tochtergesellschaften unberührt bleiben würden. Es wird daher auch nicht mit Auswirkungen auf die operativen Geschäftseinheiten gerechnet.

Der Vorstand weist nochmals darauf hin, dass er in der konsensualen Findung eines Konzepts zur Restrukturierung den größtmöglichen Werterhalt für sämtliche Stakeholder der Gesellschaft sieht. Die Gesellschaft wird zeitnah über weitere Schritte im Zusammenhang mit der Restrukturierung und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten berichten.


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