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19.07.2013 Rufmörder von fairvesta zu Gefängnisstrafe verurteilt

Der bereits gerichtsbekannte Stalker und Rufschädiger H. Schühle wurde heute erneut vor dem Landgericht Hechingen zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte H. Schühle, der in der Vergangenheit unter anderem durch massive Stalkingaktionen und Rufschädigungen in Bezug auf das Tübinger Emissionshaus fairvesta von sich reden machte und alleine in den letzten zwölf Monaten rund zwanzig Mal von der fairvesta Unternehmensgruppe erfolgreich verklagt wurde, musste sich nun auch wegen Erpressung vor Gericht verantworten. Der Angeklagte H. Schühle wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Hinzu kommen weitere 58 Tage Ordnungshaft sowie der Widerruf einer noch laufenden Bewährungsstrafe von weiteren 1,5 Jahren. Lediglich die Untersuchungshaft seit Dezember 2012 wird auf das Strafmaß angerechnet. Somit wird Herr H. Schühle für die nächsten rund drei Jahre in Haft bleiben.

Neben seinen erpresserischen Tätigkeiten führte H. Schühle gegen Entgelt im Auftrag der S & K Gruppe, Sitz Frankfurt (aktuell größter Anlagebetrugsskandal in Deutschland) eine beispiellose Rufmordkampagne im In- und Ausland gegen den Markteilnehmer fairvesta durch. Tausende von Finanzdienstleistern, Medien, Journalisten, Wirtschaftsprüfern, Aufsichtsbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte wurden trotz den gerichtlich festgestellten Falschbehauptungen mittels Telefax fortwährend mit diffamierenden Informationen beschickt. Zusätzlich betrieb er seine Rufschädigungen gegen fairvesta durch Forenbeiträge und durch anonyme Internetseiten, welche eigens für die Rufschädigung betrieben wurden. All diese Maßnahmen dienten dem Zweck, den Markt gegenüber der fairvesta Gruppe und deren handelnden Personen aufzuwiegeln, und deren Ruf und somit Geschäft zu schädigen. Für die Durchführung der Diffamierungskampagne wurde H. Schühle durch den Mitbewerber von fairvesta, der S & K Unternehmensgruppe, bezahlt. Da er selbst von dem S&K Betrugssystem profitierte, versuchte er den größten Konkurrenten und Marktführer fairvesta durch seine Aktionen für seine Auftraggeber vom Markt zu verdrängen, indem er fairvesta kriminelle Handlungen unterstellte, die seine Auftraggeber selber begingen.

Ebenfalls in diese Handlungen involviert ist eine ehemalige Mitarbeiterin des Tübinger Emissionshauses, sowie ein dort bereits vor zwei Jahren entlassener externer Presseberater aus dem Raum Frankfurt, der ebenfalls in Diensten der S & K Unternehmensgruppe stand, und die Aktionen koordiniert haben soll. In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen weitere Verdächtige. Vom Gericht bestellte Sachverständige beurteilten H. Schühle als überdurchschnittlich intelligent, jedoch vermindert schuldfähig, da er selbst nur ein geringes unrechtsempfinden hat.


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