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04.07.2013 Neue gesetzliche Regelung zu Contracting im Mietwohnbestand

Zum 1. Juli 2013 ist die neue Verordnung zur Wärmelieferung in Kraft getreten, die erstmals einheitlich die Einsatzmöglichkeiten von Contracting für alle Mietwohnungen in Deutschland definiert. Künftig können Vermieter unabhängig vom Alter des Mietvertrags die Wärmelieferung unter bestimmten Voraussetzungen an einen Energiedienstleister (Contractor) übertragen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) unterstützt Vermieter beim Einsatz von Contracting unter www.kompetenzzentrum-contracting.de mit verschiedenen Online-Tools.

Eine zentrale Vorgabe ist die Kostenneutralität, die anhand eines Kostenvergleichs vor und nach der Umstellung nachgewiesen werden muss. Um die Vertragspartner dabei zu unterstützen, hat die dena im Rahmen des „Kompetenzzentrums Contracting für Gebäude“ eine Berechnungshilfe erstellt, die kostenlos genutzt und her-untergeladen werden kann. Damit kann der vorgeschriebene Vergleich der Betriebskosten durch Eingabe von Preisen und Verbrauchsdaten durchgeführt werden. Eine weitere Berechnungshilfe ermöglicht Vermietern den Vergleich verschiedener Contracting-Angebote miteinander.

Die Wärmeliefer-Verordnung fußt auf der zum 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsnovelle und legt Ein-zelheiten zum Contracting-Einsatz fest. So können seit 1. Juli 2013 die Kosten der Wärmelieferung dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn für die Mieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht steigen. Dies kann ein Contractor erreichen, indem er beispielsweise die bestehende Heizungsanlage noch effizienter betreibt, eine effizientere Heizungsanlage neu errichtet oder die Wärme aus einem Wärmenetz mit besserer Energieeffizienz liefert. Zudem muss die Umstellung vom Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn gegenüber den Mietern angekündigt und die voraussichtliche Effizienzverbesserung angegeben werden.

Um die großen bestehenden Einsparpotenziale durch Contracting zu erschließen, betreibt die dena mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das „Kompetenzzentrum Contracting für Gebäude“. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Voraussetzungen für eine breitere Anwendung des Contracting zu verbessern. Die zentralen Bausteine sind hierbei: Aufbau eines Experten-Netzwerks, die Weiterentwicklung von Contracting-Modellen und -standards, Beratung und Projektbegleitung sowie Öffentlichkeitsarbeit.



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