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03.07.2013 Mitglieder des VGF beschließen Namensänderung und Neuausrichtung

Die Mitgliederversammlung des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 26.06.2013 die Neuausrichtung des Verbandes beschlossen. Die bisherige Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds öffnet sich zum Branchenverband für alle Unternehmen und Anlagevehikel, die im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Investitionen in Sachwerte anbieten und verwalten. So können neben Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig auch andere Branchenteilnehmer wie z.B. Verwahrstellen Mitglied werden. Damit einher geht die Umbenennung des Verbandes in BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V.

Der Verband trägt damit der tiefgreifenden Veränderung Rechnung, die das Inkrafttreten des KAGB am 22. Juli 2013 mit sich bringt. "Anbieter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und weitere Dienstleister sind dann nicht nur einheitlich reguliert, sondern arbeiten regulierungsbedingt auch viel enger zusammen. Diese Entwicklung vollziehen wir konsequenterweise mit dem BSI nach", so Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

Aufgabe des BSI ist die Interessenvertretung der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Er begleitet für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene, ist originärer Ansprechpartner für die Finanzaufsicht und erarbeitet mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie z.B. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag.

Im Zuge der Neuausrichtung führt der Verband zwei neue Formen der Mitgliedschaft ein. Neben den bisherigen Voll- und Fördermitgliedern wird es künftig auch eine Branchen- und eine Informationsmitgliedschaft geben.

Die Vollmitgliedschaft steht Verwaltern offen, die Alternative Investment Fonds (AIF) für Publikum oder professionelle Investoren anbieten. Auch selbstverwaltete AIF, die in Sachwerte investieren, können Vollmitglieder des BSI werden.

Branchenmitglieder können alle Unternehmen werden, die nach dem KAGB bzw. der AIFM-Richtlinie eine Kernfunktion im Rahmen der Verwaltung von AIF haben und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören u.a. die Verwahrstellen, Auslagerungsun-ternehmen oder Unternehmen, die zwar in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, aber aufgrund von Bestandsschutzregelungen befreit sind von der Anwendung des KAGB. Dies trifft insbesondere auf die Unternehmen zu, die schon heute VGF-Mitglieder sind, keine KVG-Zulassung beantragen, aber Bestände weiter verwalten.

Fördermitglieder können alle beratenden und dienstleistenden Unternehmen werden, die nicht Branchenmitglied werden können. Hierzu gehören u.a. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberatungen.

Die Informationsmitgliedschaft wird für andere Verbände oder kontinuierlich investierende Investoren, z.B. Family Offices, geschaffen.

Die Zusammensetzung des neuen Verbandes wird auch im Vorstand abgebildet werden. Er soll künftig aus 6 Vertretern aus dem Kreis der Vollmitglieder sowie je einem Vertreter eines Branchen- und eines Fördermitglieds zusammengesetzt sein. Vorstandswahlen werden voraussichtlich im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2014 stattfinden.

Die Umsetzung der Namensänderung erfolgt mit Stichtag des Inkrafttretens des KAGB.


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