News RSS-Feed

01.07.2013 Geschlossene Fonds im Übergang

Die BaFin hat zu wichtigen Fragen der Behandlung geschlossener Fonds nach Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagegesetzbuches am 22. Juli 2013 Stellung genommen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Altfonds, d.h. solche Fonds, die ab dem 22. Juli 2013 keine zusätzlichen Anlagen mehr tätigen, genießen vollständigen Bestandsschutz und unterliegen nicht den Vorschriften des KAGB. Aber auch diejenigen Fonds, die aktuell und über den 21. Juli 2013 hinaus noch zur Zeichnung offen sind, erhalten Bestandsschutz, sofern sie nach dem Inkrafttreten des KAGB nicht mehr in zusätzliche Anlagen investieren. Entscheidend hierfür ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses, nicht jedoch der Zeitpunkt des Eigentumsüberganges am Investitionsgut oder die Kaufpreiszahlung.

Die BaFin definiert, was sie unter dem Begriff der „zusätzlichen Anlage“ versteht. Grundsätzlich liegt eine solche vor, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, der eine Investition von Kapital zu Ertragszwecken beinhaltet. Werterhaltende Maßnahmen werden hiervon jedoch grundsätzlich nicht erfasst. Voraussetzung hierfür ist jedoch u.a., dass die werterhaltende Maßnahme im Verhältnis zum Fondsportfolio nicht mehr als 20 Prozent beträgt und sich die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Objekts hierdurch nicht wesentlich ändert. Auch bestehende Commitments bei Private-Equity-Fonds stellen keine zusätzliche Anlage dar. Zudem werden Investitionen eines Zielfonds regelmäßig nicht dem Dachfonds zugerechnet. Nachfolginvestitionen zur Abwendung der Insolvenz einer Portfoliogesellschaft können gleichfalls unter bestimmten Umständen unschädlich sein, wären also nicht als zusätzliche Anlage zu qualifizieren.

Von den Bestandsschutzregelungen könnte nach Ansicht von Scope der überwiegende Teil der aktuell in Emission befindlichen Fonds profitieren. Über 80 Prozent der von Scope analysierten und noch in Emission befindlichen Fonds investieren in Sachwerte, bei denen die Anlageobjekte bereits feststehen. Ob diese Fonds Bestandsschutz erlangen, hängt davon ab, ob die Kaufverträge noch vor dem Stichtag abgeschlossen werden.


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!