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25.06.2013 Dr. Wulff Aengevelt zur geplanten erneuten Grunderwerbsteuererhöhung in Berlin: Fatal falsch!

Preiserhöhungen um über 70% innerhalb von 7 Jahren sind enorm. Kaum eine Branche würde sich das trauen, selbst der Preis für Heizöl ist in diesem Zeitraum „nur“ um 60% gestiegen. Anders die Berliner Regierung: Nachdem sie als negativer Signalgeber die Grunderwerbsteuer bereits zum 01.01.2007 als erstes Bundesland um 29% von 3,5% auf 4,5% erhöhte, legte sie zum 01.04.2012 nochmals um 11% auf 5 Prozentpunkte nach und plant nun offenbar einen weiteren Anstieg um nochmals 20% auf 6%!

Dabei gibt es für die Steuererhöhung keinerlei sachbezogene Begründung: Die Grunderwerbsteuer startete mit Verweis auf Steuervereinfachung unter Abschaffung zahlreicher Ausnahme- und Begünstigungsregelungen 1983 aufkommensneutral mit bundesweit einheitlich 2 Prozent. 1997 wurde sie schlagartig um satte 75 Prozent auf 3,5 Prozent erhöht und verblieb dann bis 2006 auf diesem Stand.

Als die Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer dann zu den Bundesländern wanderte, gab es für diese – außer Bayern und Sachsen – kein Halten mehr, allen voran Berlin: Gierig wurde parteiübergreifend der Immobilienmarkt herangezogen, um Haushaltslöcher zu stopfen.

Letztendlich trifft man damit vor allem die „Kleinen“, zum Beispiel junge Familien, die als „Schwellenhaushalte“ erstmals Privatimmobilien zur Eigennutzung erwerben. Sie operieren oftmals mit engen Budgets, so dass eine mindestens vierstellige Verteuerung die Eigentumsbildung für sie erheblich erschwert. Geht man davon aus, dass die nunmehr schon recht lang anhaltende Niedrigzinsphase alsbald wieder in ein deutlich höheres Zinsniveau mündet, werden die breiten gesellschaftlichen Auswirkungen der eigentumsfeindlichen Grunderwerbsteuererhöhungen noch deutlicher.

Deshalb versucht man in Berlin offenbar, der erneuten Steuererhöhung einen „sozialen Anstrich“ zu geben, indem angekündigt wird, die Mehrbelastung der Käufer vollständig zu kompensieren. Als „ideale Lösung“ wird dazu vorgeschlagen, die Honorierung eines am Immobilienverkauf beteiligten Dienstleisters zu kürzen. Aus der breiten Auswahl von Architekten, Notaren, Vermessungsingenieuren, Sachverständigen, Amtsgericht/Grundbuchamt, Finanzierungsinstituten kommt man – aus welchen „Gründen“ auch immer? – auf die Berufsgruppe der Makler.

Lastenumverteilung auf Kosten des vermeintlich geringsten Widerstandes? Wenn dieses Denken Schule macht, welche Berufsgruppen sollen/müssen dann nach welchen Kriterien als nächste für die nach Grunderwerbsteuererhöhung verbleibenden Haushaltslöcher als „Lastesel“ herhalten? Spitzensportler? Vereinsfunktionäre? Oder gar Politiker selbst?

Mit Ausgrenzung und Polarisierung spaltet man unsere Gesellschaft. Das kann nicht Ziel ausgewogener Politik sein.


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