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24.06.2013 Bauen mit Gottes Segen – Kirchliche Förderung von Baukrediten

Kaum jemand weiß, dass auch die evangelische und die katholische Kirche ihren Beitrag zur Baufinanzierung leisten. Je nach Landeskirche oder Bistum bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. „Es gibt jedoch einige Besonderheiten der kirchlichen Förderung zu beachten“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Die Baugeldförderung der Kirchen zielt grundsätzlich auf den Erwerb von Eigenheimen ab. Voraussetzung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft in der Kirche. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche bieten je nach Bistum oder Landeskirche unterschiedliche Maßnahmen an. Soziale Aspekte spielen bei der Entscheidung für oder gegen einen Baukredit meist eine entscheidende Rolle. Dies sind in der Regel Anzahl und Alter der Kinder, Alter des Bauehepaares, Haushaltsnettoeinkommen und im Einzelfall auch der Gesundheitsstatus. Die Kirchen legen aber immer ihre eigenen Maßstäbe an, deshalb sind Pauschalisierungen hierbei schwierig. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Förderung von Wohnungen oder Häusern zur Miete. Und: Sind Erbbaugrundstücke vergeben, so kann es auch passieren, dass ein Bistum oder Landeskirche die Hilfe für die Baufinanzierung auf Eis legt. „Grundsätzlich sollte ein Antrag so früh wie möglich im Jahr gestellt werden, da sonst die bereitgestellten Mittel bereits erschöpft sind“, erklärt Scharfenorth.

Die Förderung im Einzelnen
Bauwillige erhalten entweder zinslose oder zinsverbilligte Baudarlehen oder eine Verbilligung beim Erbbauzins und der Vergabe von Erbbaurechten. Erbbaurechte erfolgen dabei auf Grundstücken der Kirche, die nicht anderweitig genutzt werden sollen oder können und die zur Wohnbebauung freigegeben sind. Die häufigsten Förderungen sind dabei Erbbaugrundstücke oder ein verbilligter Erbbauzins. „Preiswerter ist die Erbbaupacht über Kirchen im Vergleich zum herkömmlichen Bauland oder Erbpacht schon, deshalb lohnt sich hier die Nachfrage“, so Scharfenorth. „Unsere Berater weisen im Einzelfall auf jeden Fall auf solche Besonderheiten wie die kirchliche Förderung hin, das gehört für uns zu einer umfassenden Beratung dazu“, sagt Scharfenorth.

Eine Eintragung des Darlehens ins Grundbuch findet meist nicht statt. Die Bedingungen hängen oft von den sozialen Voraussetzungen ab. Eine Familie mit fünf Kindern wird sicherlich bessergestellt als ein Ehepaar ohne Kinder. Interessierte müssen sich bei der katholischen Kirche an das Ordinariat des Bischofs oder bei der evangelischen Kirche an das Landeskirchenamt wenden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Außerdem reichen die Darlehenssummen in jedem Fall nur für einen kleinen Teil der Finanzierung. Die Höhe richtet sich dann immer nach den persönlichen Voraussetzungen der Baufamilie. Maximal kann mit etwa 20.000 Euro bei einzelnen Bistümern gerechnet werden.


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