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21.06.2013 Geschlossene Fonds-Experten melden steigende Nachfrage

dima24.de, Deutschlands Beteiligungs-Spezialist im Internet, meldet eine steigende Nachfrage nach Geldanlagen im Mantel klassischer geschlossener Fonds. Die Möglichkeit, über die Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) in Sachwerte wie Immobilien oder Rohstoffe zu investieren, endet für deutsche Anleger aufgrund einer EU-Regulierung am 22. Juli 2013.

„Wir beobachten seit etwa Anfang Juni eine steigende Nachfrage nach Beteiligungsmöglichkeiten in die sogenannten KG-Fonds. Gerade Anleger, die bereits Erfahrung mit geschlossenen Fonds haben, wollen sich die Vorteile der alten Rechte sichern, bevor im Juli die europäische AIFM-Richtlinie den alternativen Investmentfonds neue Verfahren und Strukturen vorschreibt“, sagt Renate Wallauer, Geschäftsführerin der dima24.de aus München.

Nach Beobachtungen von Wallauer sind es vor allem die Themen Steuer, Mindestbeteiligung und Kosten, wegen denen erfahrene Anleger noch vor dem Stichtag investieren wollen. „Aktuell können Investitionen in geschlossene Fonds im Ausland bei Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei zurückgeführt werden. Das geht in Zukunft nicht mehr“, erklärt die Finanz-Fachfrau. Neu ist ab Ende Juli auch eine Mindestzeichnungssumme von 20.000 Euro für Ein-Objekt-Fonds. Wallauer: „Anleger, die ihr Investment breiter streuen möchten, nutzen jetzt noch die Chance, ihr Geld auf mehrere Fonds zu verteilen.“

Die Regulierung, die den Schutz der Verbraucher verbessern soll, wird zudem auch die Verwaltungskosten spürbar erhöhen. „Das neue Gesetz schreibt zum Beispiel die Einrichtung externer Verwahrstellen und die Gründung einer BaFin-genehmigten Kapitalverwaltungsgesellschaft vor. Das treibt die Kosten und schmälert die Rendite“, erläutert Wallauer. Als Beispiel nennt Wallauer zwei Angebote von Euro Grundinvest mit dem Zielobjekt Wohn-Immobilien in München: Der klassische geschlossene Fonds nach dem alten Modell prognostiziert ein Ergebnis von 8 Prozent pro Jahr. Das nach der neuen Regelung konzipierte Genussrecht mit gleicher Laufzeit bietet dagegen nur 6 Prozent.
Gemäß AIFM-Regelung muss der Fonds-Initiator das Geld der Anleger zum Stichtag am 22.07.2013 voll investieren haben, eine Unterschrift oder die Einzahlung auf das Fondskonto durch den Anleger reichen hier nicht. Wallauer: „Manche der Fonds nach altem Recht haben daher ihr Platzierungsende schon einige Tage oder auch Wochen vor dem Stichtag festgesetzt. Wer sich für ein Investment nach dem alten Modell interessiert, sollte sich rechtzeitig über die geltenden Fristen informieren.”


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