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18.06.2013 REITs sind keine Fonds – BaFin berücksichtigt ZIA Einwände

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt das kürzlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und zum Begriff des „Investmentvermögens“. Das Auslegungsschreiben sieht eine Reihe von praxisrelevanten Änderungen vor. So werden Klarstellungen hinsichtlich Joint Ventures, Family Offices und anderen Immobiliengesellschaften vorgenommen und auch der Katalog der operativen Tätigkeiten erweitert. Zudem ist bei REITs nunmehr im Einzelfall zu prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des KAGB fallen. In einem im März veröffentlichten Konsultationspapier hatte die BaFin REITs noch grundsätzlich als Fonds im Sinne des Gesetzes eingestuft.

„Wir freuen uns, dass wir die BaFin davon überzeugen konnten, praxistauglichere Unterscheidungen von Fonds und Immobiliengesellschaften zu finden. Dies ist der richtige Weg, weitere Klarstellungen müssen noch erfolgen. Von internationalem Interesse ist zudem, dass REITs nicht zwingend eine festgelegte Anlagestrategie verfolgen, wenn sie ihr Tätigkeitsumfeld gemäß REIT-Gesetz als Satzungszweck angeben. REITs gelten damit nicht per se als Fonds im Sinne des KAGB“, kommentiert Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

Unternehmen mit einer festgelegten Anlagestrategie werden durch das KAGB reguliert. Gesellschaften, die eine Unternehmensstrategie verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Eine Abgrenzung zwischen Anlagestrategie und Unternehmensstrategie ist jedoch nicht immer problemlos möglich. „Mit dem nun veröffentlichten Auslegungsschreiben hat die BaFin sich der von der European Securities and Markets Authority (ESMA) empfohlenen Praxis angeschlossen und einen deutschen Sonderweg vermieden“, so Mattner.


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