News RSS-Feed

14.06.2013 Berliner Senat will Widerstand zum Trotz Übernachtungssteuer einführen

Die Einführung einer Übernachtungsteuer in Berlin trifft auf erheblichen Widerstand. So will beispielsweise die DEHOGA Berlin im Falle einer Einführung für die Mitgliedshotels klagen. Die Regelung beträfe Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels, Jugendherbergen und Campingplätze und würde bei privat veranlassten Übernachtungen anfallen.

Ob eine Übernachtung jedoch privat oder beruflich motiviert ist, würde eine Abfrage der Gäste durch die Beherbergungsbetriebe erforderlich machen. Dies bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Hotelbetriebe. Das hotelforum geht davon aus, dass aufgrund des DEHOGA-Widerstandes ein Gesetz zur Einführung dieser Abgabe in Berlin nicht vor Ende des Jahres in Kraft treten wird. Die DEHOGA sieht als Motivation zur Einführung der Bettensteuer das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Jahr 2010 von 19 auf 7 Prozent für Beherbergungsleistungen möglich gemacht hatte. Die hieraus entstehenden Steuerausfälle sollen durch die Übernachtungssteuer kompensiert werden.

Andreas Martin, Geschäftsführer der hotelforum management GmbH: „Eine Übernachtungssteuer, wie sie in den USA als City-Tax bekannt ist oder in deutschen Kurorten als Kurtaxe erhoben wird, stellt keine Novität dar. Die schnelle Einführung führt allerdings bei komplizierter Rechtslage dazu, dass einige Städte die Erhebung der Steuer wieder zurückgenommen haben. Dies auch in der Erwartung, dass die Rechtslage in Bezug auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen nach der Bundestagswahl eine andere sein könnte.“

Das hotelforum weist auf die Position der Berliner DEHOGA hin, die nicht grundsätzlich gegen eine Übernachtungssteuer ist, diese aber in der vorliegenden Gesetzesvorlage ablehnt. Die DEHOGA fordert eine gerechtere Staffelung und eine für die Hotelbetriebe umsetzbare Regelung für diese Abgabe. Einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in den Hotels ist zuvorzukommen, und darüber hinaus sollte die Rechtslage eindeutig geklärt sein.

Andreas Martin abschließend: „Ist eine Übernachtung privat, muss der Gast zahlen, übernachtet er geschäftlich und kann dies nachweisen, zahlt er nicht, Tagesgäste zahlen wiederum auch nicht. Steuer-Ehrliche sollten hier nicht die Dummen sein, darauf weisen Richter zu Recht hin. Berechtigte Sorgen muss man sich hierbei auch um den Datenschutz machen. Der Berliner Senat erwartet ein Übernachtungssteueraufkommen von rund 25 Millionen Euro im Jahr. Dieses Geld sollte dann aber auch zweckgebunden eingesetzt werden, zum Beispiel für Ausbildung in der Branche, Kultur oder Infrastrukturmaßnahmen, nicht aber für die Verbesserung der Berliner Haushaltslage. Wenn die Abgabe kommt, sollte sie besser vorbereitet sein, als die seinerzeit über Nacht eingeführte Mehrwertsteuerreduzierung für Übernachtungen, die aus europäischer Sicht gerechtfertigt war und noch immer ist, ist sie doch in über 20 EU-Staaten üblich.“


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!