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28.05.2013 WERTGRUND WohnSelect D schließt Geschäftsjahr mit 4,29 % Performance

WERTGRUND WohnSelect D, der einzige ausschließlich in deutsche Bestandswohnimmobilien investierende offene Immobilien-Publikumsfonds, hat am 28. Februar 2013 sein zweites komplettes Geschäftsjahr mit einer Wertentwicklung von 4,29 % (nach BVI-Methode) abgeschlossen. Am 12. Juni 2013 wird der Fonds an seine Anleger insgesamt rund 5 Mio. EUR ausschütten, das entspricht 3,47 EUR je Anteil bzw. einer Ausschüttungsrendite von 3,38 %. Von der Ausschüttung bleiben im Privatvermögen rund 48 % steuerfrei.

Deutsche Bestandswohnimmobilien blieben von den Anlegern stark nachgefragt. Deswegen flossen dem Fonds insgesamt neue Mittel in Höhe von 61,7 Mio. EUR zu. Dies führte im ab-gelaufenen Geschäftsjahr zu einer Volumensteigerung des Sondervermögens (NAV) von 88,9 Mio. EUR auf 154,3 Mio. EUR. Das Fondsmanagement konnte im Berichtszeitraum zehn Immobilien im Gegenwert von 72,2 Mio. EUR akquirieren und damit seine Leistungsfähigkeit in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld unter Beweis stellen. Im neuen Geschäftsjahr konnten bereits 63 weitere Wohneinheiten für den Fonds erworben werden. Dar-über hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die energetischen Sanierungen der Bestände in Münster und Berlin, Scharfenberger Straße, abgeschlossen. Das Sanierungsvolumen betrug ca. 7 Mio. EUR.

Dazu Thomas Meyer, Vorstand der WERTGRUND Immobilien AG: „Wir sind mit dem WERTGRUND WohnSelect D perfekt im Plan. Der Fonds soll in der Endausbaustufe rund 400 Mio. EUR bzw. ca. 4.000 bis 5.000 Wohneinheiten groß werden. Aktuell stehen wir bei 2.350 Wohneinheiten und einem Brutto-Fondsvolumen von 216,8 Mio. EUR und haben damit die Hälfte des Weges geschafft. Auch bei Ausschüttungsrendite und Wertentwicklung liefern wir, was wir unseren Investoren in Aussicht gestellt haben. Im Markt bleiben wir der einzige Publikumsfonds, der sich ausschließlich auf das Segment Wohnen in Deutschland fokussiert. Neuinvestitionen lohnen sich mit Blick auf die im Juli anstehende gesetzliche Neuregelung der Offenen Fonds jetzt besonders, weil damit noch die derzeit geltenden Freibetrags-regelungen genutzt werden können.“


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