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27.05.2013 Vergütung in der Wohnungswirtschaft: Was ist noch „üblich“?

Wie viel darf der Vorstand oder die Geschäftsleitung eines kommunalen Wohnungsunternehmens verdienen? Das, was „üblich“ ist, sagt der Gesetzgeber. Doch wie viel ist das konkret? Ein vertikaler und horizontaler Vergleich soll darüber Aufschluss geben, heißt es dazu in dem Regelwerk.

„Das ist realitätsfern. Wie will man gesichert herausfinden, was der Wettbewerb für eine vergleichbare Position bezahlt? Und um wie viel darf der Manager mehr verdienen als der Hausmeister desselben Unternehmens?“, kritisiert Professor Dr. Jürgen Keßler von der HTW – Hochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin.
„Zwischen Vergütungsgerechtigkeit, Aufsichtsratskontrolle und Effizienz“ lautet daher eines der zentralen Schwerpunktthemen der BBA-Managementakademie, die in diesem Jahr vom 17. bis 19. Juli in Heiligendamm stattfindet. Auch Personalentwicklung steht auf der Agenda. Seit nunmehr zehn Jahren kommen dort Experten aus ganz Deutschland zusammen, um über die richtigen Antworten auf brandaktuelle und zukunftsrelevante Fragestellungen der Wohnungswirtschaft zu diskutieren.

Die Frage, welche Vergütung für das Management angemessen ist, stellt sich immer wieder neu – nicht nur bei börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, sondern auch in der kommunalen Wohnungswirtschaft. „Der Aufsichtsrat eines Unternehmens ist dafür verantwortlich, dass das Management eine übliche Vergütung erhält“, so Prof. Keßler.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der damit einhergehenden politischen Implikationen bekomme die Bemessung der Leistung allerdings eine wachsende Bedeutung. Das Regelwerk des Gesetzgebers mache es nach Auffassung von Keßler jedoch schwer, keine Realsatire zu schreiben. Da nicht klar definiert ist, was üblich ist, sondern die Höhe der Vergütung vielmehr individuell ermittelt werden muss, hat sich unlängst ein neuer Berufsstand gebildet: Der Vergütungsberater. Und das sei aus vielerlei Gründen unbefriedigend.

Zum einen weil die Leistung honorarpflichtig ist und zum anderen weil die Verantwortung für die Entscheidung auf Dritte verlagert wird.

Wie nun eine praxisgerechte Lösungen aussehen kann, soll im Rahmen des diesjährigen Sommertreffens der Experten diskutiert werden. Darüber hinaus geht es um die Frage, mit welchen Personalkonzepten die Wohnungswirtschaft dem demografischen Wandel bestmöglich begegnen kann. Denn die Auswirkungen machen auch vor dieser Branche nicht halt. Die Zahl der Erwerbspersonen schrumpft, und die Belegschaften altern. „Wohnungsunternehmen, die sich über die demografische Entwicklung keine Gedanken machen, werden ob kurz oder lang das Nachsehen haben“, so Dr. Hans-Michael Brey, Geschäftsführender Vorstand der BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin, und Initiator des Sommertreffens der Experten.



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