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16.05.2013 ZIA fordert: AIFM-Umsetzungsgesetz in der Anwendungspraxis verbessern

Der Deutsche Bundestag beschließt einen Paukenschlag bei der Finanzmarktregulierung. Das Parlament wird heute aller Voraussicht nach in zweiter und dritter Lesung das AIFM-Umsetzungsgesetz verabschieden. Der Gesetzentwurf enthält umfangreiche Regulierungsmaßnahmen, die auch die Immobilienwirtschaft betreffen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert die Politik zu einem zügigen Abschluss des Verfahrens auf.

„Mit dem Gesetz beginnt eine neue Zeitrechnung hoher Regulierung für die indirekte Immobilienanlage. Auch wenn wir mit Blick auf REITs und Immobilienaktiengesellschaften Bauchschmerzen haben, sollte das Gesetz zügig in Kraft treten. Die Zukunft der indirekten Immobilienanlage ist weitgehend gesichert und die Immobilienwirtschaft braucht jetzt endlich Planungssicherheit“, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Beim Anwendungsbereich weise das Gesetz allerdings noch einige Lücken auf. „Die BaFin ist gut beraten, Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen. REITs und Immobilienaktiengesellschaften gehören nicht in den Anwendungsbereich, denn Immobiliengesellschaften sind keine Fonds! Das Gesetz muss in der Anwendungspraxis noch verbessert werden“, so Mattner weiter.

Offene Immobilienfonds müssen sich mit Inkrafttreten des Gesetzes auf neue Anforderungen und höheren Verwaltungsaufwand einstellen. Neue Fondsanleger dürfen ihre Anteile erst nach einer Haltedauer von 24 Monaten zurückgeben. Zudem gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Für Altanleger gelten die neuen Regeln nicht. Sie können Anteile im Wert 30.000 Euro im Halbjahr zurückgeben.

Für geschlossene Immobilienfonds werden ebenfalls die Spielregeln verändert. Für sie gilt künftig regelmäßig der Grundsatz der Risikodiversifizierung. Geschlossene Fonds gelten dann als risikodiversifiziert, wenn sie in mindestens drei Objekte investieren oder eine Streuung des Ausfallrisikos auf andere Weise im Objekt sichergestellt werden kann. Fonds mit einem Objekt dürfen künftig an Privatanleger nur dann vertrieben werden, wenn die Mindestzeichnungssumme des Fondsanteils mindestens 20.000 Euro beträgt und überdies besondere Kenntnisse über das Risiko einer solchen Anlage nachgewiesen werden kann. Außerdem wird u.a. die Aufnahme von Fremdkapital auf 60 Prozent begrenzt.

„Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf nicht alle unsere Wünsche erfüllt, sind die vielen erfolgten Änderungen dennoch ein Erfolg. Ruft man sich in Erinnerung, dass der erste Entwurf ein Verbot neuer offener Immobilienfonds vorsah und für geschlossene Fonds nicht praxisgerechte Produktvorgaben geplant waren, entsprechen die jetzigen Regeln der volkswirtschaftlichen Bedeutung der indirekten Immobilienanlage“, betont Mattner. Von entscheidender Bedeutung sei aber auch, dass die steuerlichen Regeln an diese neue Welt der indirekten Immobilienanlage fristgerecht angepasst werden.

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz setzt der Bundestag eine europäische Richtlinie in nationales Recht um. Die Umsetzung muss bis zum 22. Juli erfolgen. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz, das insbesondere das Investmentsteuergesetz ändert, muss ebenfalls bis zu diesem Stichtag in Kraft treten. „Es darf deshalb in keinem Fall zum parteipolitischen Spielball werden“, sagt Mattner.


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