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14.05.2013 HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG bestätigt positive Ergebnisprognose

Die HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG ist planmäßig in das neue Geschäftsjahr gestartet. Mit einem Anstieg der wiederkehrenden Managementerlöse und der Beteiligungsergebnisse hat sich die Ertragsqualität des Konzerns verbessert und die Abhängigkeit von Einmalerlösen weiter verringert.

In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs wurden Zeichnungsaufträge mit einem Eigenkapitalvolumen von 98 Mio. Euro bei privaten und institutionellen Kunden eingeworben (Vorjahr: 3 Mio. Euro). Damit konnte die Hahn Gruppe bereits im ersten Quartal mehr Fondszeichnungen gewinnen als im gesamten Geschäftsjahr 2012 (88 Mio. Euro Eigenkapital). Thomas Kuhlmann, Mitglied des Vorstands der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: "Die sehr gute Platzierungsleistung hat unsere Erwartungen deutlich übertroffen. Das eingeworbene Eigenkapital fördert unsere Akquisitionstätigkeit am Immobilien-Investmentmarkt und sichert uns einen weiteren kontinuierlichen Anstieg der wiederkehrenden Managementerträge."

Im Geschäft mit institutionellen Kunden wurden zwei Akquisitionen für den Luxemburger Spezialfonds HAHN FCP getätigt. Die beiden Objekte, ein SB-Warenhaus in Ennepetal und ein Fachmarktzentrum in Gevelsberg, sind im ersten Quartal auf den Fonds übergegangen. Das Investitionsvolumen der Handelsimmobilien lag insgesamt bei über 20 Mio. Euro. Das Immobilienportfolio des HAHN FCP vergrößerte sich auf 21 Handelsimmobilien mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 410 Mio. Euro. Mit den im ersten Quartal erfolgten Eigenkapitalzusagen hat der gemeinsam mit der LRI Invest S.A. verwaltete Luxemburger Spezialfonds sein ursprüngliches Platzierungsziel von 300 Mio. Euro deutlich überschritten. Er wurde deshalb im März mit einem Eigenkapitalvolumen von rund 360 Mio. Euro geschlossen.

Im Privatkundengeschäft ist Ende März ein neuer Publikumsfonds in den Vertrieb gegangen. Der PWF 162 investiert 12,5 Mio. Euro in ein Fachmarktzentrum in Bad Hersfeld. Das Immobilienobjekt wurde im Februar 2013 durch die Hahn Gruppe erworben und vorübergehend in das Vorratsvermögen aufgenommen. Die Abwicklung der Fondsplatzierung ist zur Jahresmitte 2013 geplant.

Ertrags- und Finanzlage

Die wiederkehrenden Erlöse aus dem Fonds- und Immobilien-Management erhöhten sich um 7,1 Prozent auf 1,95 Mio. Euro (Vorjahr: 1,82 Mio. Euro). Die Beteiligungsergebnisse aus Co-Investments nahmen ebenfalls zu. Gegenläufig wirkte sich aus, dass im ersten Quartal keine Immobilientransaktionen abgewickelt worden sind und damit kein positiver Ergebnisbeitrag aus der Veräußerung und Vermittlung von Immobilien erzielt werden konnte. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der Rohertrag im Konzern mit 3,10 Mio. Euro relativ stabil (Vorjahr: 3,23 Mio. Euro). Das Finanzergebnis lag bei -1,05 Mio. Euro (Vorjahr: -0,3 Mio. Euro). Das Konzernergebnis nach Steuern belief sich auf -0,34 Mio. Euro (Vorjahr: 0,06 Mio. Euro). Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,03 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Das Eigenkapital belief sich per 31. März 2013 auf 29,7 Mio. Euro (Jahresende 2012: 29,8 Mio. Euro). In Verbindung mit einer gestiegenen Bilanzsumme lag die Eigenkapitalquote zum Stichtag bei 26,4 Prozent (Jahresende 2012: 30,5 Prozent).

Ausblick

Michael Hahn, Vorstandsvorsitzender der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: "Die kräftige Nachfrage der institutionellen Investoren nach unseren spezialisierten Managementleistungen sollte sich im weiteren Jahresverlauf fortsetzen. Im Geschäft mit Privatkunden rechnen wir ab der zweiten Jahreshälfte ebenfalls mit einer nachhaltigen Belebung. Die Details zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie konkretisieren sich zunehmend, so dass wir jetzt die organisatorischen Weichenstellungen vornehmen können, um auch im zweiten Halbjahr attraktive Produkte für unsere privaten Anleger anbieten zu können."

Die Hahn Gruppe bestätigt ihre Prognose aus dem Geschäftsbericht 2012. Für das Gesamtjahr 2013 wird mit einem Konzernergebnis nach Steuern in der Bandbreite zwischen 2 und 3 Mio. Euro gerechnet. Die Prognose setzt voraus, dass im weiteren Verlauf der Gesetzgebung zur AIFM-Richtlinie keine wesentlichen Veränderungen des aktuellen Entwurfs vorgenommen werden.


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