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24.04.2013 Hamburger Senat stimmt Neuordnung des Projektes Elbphilharmonie zu

Der Hamburger Senat hat auf seiner Sitzung vom 23. April 2013der Neuordnung des Projektes Elbphilharmonie zugestimmt und eine Drucksache beschlossen, mit der die Bürgerschaft um Zustimmung zu der Neuordnung und den damit verbundenen Mehrkosten gebeten wird. Grundlage ist der am 1. März 2013 vom Senat veröffentlichte Entwurf einer Neuordnungsvereinbarung. Der Aufsichtsrat der Bau KG hat der Neuordnung bereits am 4. April 2013 zugestimmt.

Die Projektpartner (ReGe/Bau KG, Adamanta, HOCHTIEF, Herzog & de Meuron, Höhler + Partner, CommerzREAL, Skyliving) haben am 9. April 2013 die Neuordnungsvereinbarung unterzeichnet. Zudem haben sie die bestehenden Vertragsverhältnisse an die Neuordnung angepasst und neue Verträge geschlossen. Hochtief hatte die Zustimmung zunächst unter den Vorbehalt gestellt, dass der Vorstand der Neuordnung noch zustimmen muss. Dies ist am Freitag, 12.04.2013 erfolgt. Nachdem heute auch der Senat der Neuordnung zugestimmt hat, kann diese mit Zustimmung der Bürgerschaft vollständig wirksam werden.

Unabhängig von diesem Vorbehalt haben die Projektpartner in den vergangenen Wochen bereits mit der Erarbeitung der ausstehenden Planung durch die neu konstituierte Planer-Arbeitsgemeinschaft zwischen Herzog & de Meuron, Höhler + Partner und Hochtief begonnen und ihre Planungsbüros zusammengelegt.

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz: „Wir gehen heute einen weiteren Schritt in Richtung Realisierung der Elbphilharmonie. Wir sorgen gleichzeitig für Klarheit bei der tatsächlich erfolgten Kostenentwicklung seit der Anfangsphase des Projektes. Es ist für uns eine politische und moralische Verpflichtung, für diese Klarheit zu sorgen. Denn vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei großen Bauprojekten mache ich mir Sorgen, dass die in demokratischer Verantwortung stehende Politik in Deutschland Akzeptanz verliert.

Klar ist: Was wir beim Bau der Elbphilharmonie erleben, hätte vermieden werden können. Wenn man am Anfang den Mut und die Bereitschaft gehabt hätte, das Gebäude fertig zu planen und erst dann die Aufträge zu erteilen, wäre möglicherweise von Beginn an klar gewesen, dass man dieses anspruchsvolle Konzerthaus nicht für die damals vermittelten Summen errichten kann. Klar ist auch: Wenn die Elbphilharmonie fertiggestellt ist, wird sie ein beeindruckendes Gebäude sein, das von vielen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt und von vielen ihrer Besucherinnen und Besucher besucht und genutzt wird.

Auch die weiteren, noch vor uns liegenden Schritte zur Fertigstellung werden nicht leicht.“
Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Der monatelange Baustillstand und die schwierigen Verhandlungen haben deutlich gemacht, dass ein erfolgreicher Weiterbau der Elbphilharmonie in den alten Strukturen nicht möglich gewesen wäre. Es war ein hartes Stück Arbeit, das Projekt grundlegend neu zu organisieren. Mit der Neuordnungsvereinbarung wird ein tragfähiger Weg für die Fertigstellung der Elbphilharmonie aufgezeigt. Die Neuordnung ist mit Zugeständnissen auf allen Seiten verbunden, bietet aber die Grundlage, damit endlich wieder auf der Baustelle gebaut werden kann und Hamburg mit der Elbphilharmonie ein herausragendes Konzerthaus bekommt. Der Bau der Elbphilharmonie bleibt jedoch eine große Herausforderung, die nur erfolgreich bewältigt werden kann, wenn alle Beteiligten auf dem jetzt eingeschlagenen Weg der konstruktiven Zusammenarbeit bleiben.“

Kernpunkte der Neuordnung sind:
• Die Neuordnung beseitigt Geburtsfehler des Projektes, indem das Dreiecksverhältnis Stadt – Generalunternehmer– Generalplaner aufgelöst wird.
• Hochtief übernimmt sämtliche Planungs- und Baurisiken.
• Das Bauunternehmen wird die noch ausstehenden Planungen, unter anderem die TGA-Planung, in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen mit den Architekten Herzog & de Meuron und Höhler + Partner erbringen.
• Die Architekten werden die Bauphase kontinuierlich begleiten und Hochtief garantiert bei der planerischen und baulichen Umsetzung die Einhaltung der Qualitätsansprüche der Architekten („HdM-Label“).
• Zur Sicherstellung der vertragskonformen Qualitäten und der Funktionsfähigkeit der Planung und der Bauausführung ist vereinbart, dass gemeinsam ausgewählte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige planungs- und baubegleitend beauftragt werden.
• Hochtief verpflichtet sich, Akustikvorgaben und Optimierungen des Akustikers Yasuhisa Toyota umzusetzen.
• Die Stadt erhält für den Konfliktfall gesonderte Kündigungsrechte. Die Stadt kann unter anderem kündigen, wenn Hochtief bestimmte Zwischentermine nicht einhält oder es zu einem vorzeitigen Ende der Zusammenarbeit von Hochtief mit den Architekten kommt, soweit der Konflikt von Hochtief verschuldet wird.
• Hochtief muss Strafzahlungen an die Stadt leisten, sollten Zwischentermine nicht eingehalten werden.
• Hochtief übergibt bis 30.06.2016 den Konzertbereich der Elbphilharmonie an die Stadt. Die Gesamtfertigstellung der Elbphilharmonie ist bis 31.10.2016 garantiert.


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