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06.12.2018 Koblenz: Städtebaulicher Vertrag für das Rosenquartier unterzeichnet

Die Aurelis Real Estate hat gemeinsam mit der Stadt Koblenz den städtebaulichen Vertrag für das 2,6 Hektar große Rosenquartier unterzeichnet. Im nächsten Schritt soll der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt werden.

Auf dem Areal zwischen Andernacher Straße und Bahnlinie wird in den kommenden Jahren ein gemischt genutztes Quartier mit dem Schwerpunkt Wohnen entstehen. Insgesamt sind etwa 200 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau vorgesehen, 20 Prozent davon gefördert. Ergänzende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie soziale Einrichtungen sollen das Quartier beleben. „Der Bau des dringend benötigten Wohnraums wird außerdem mit neu geschaffenen, attraktiven Freiräumen einhergehen“, betont Baudezernent Bert Flöck. „Ein zentraler Grünzug, von begrünten Innenhöfen flankiert, bietet Platz für die derzeit fehlenden Fuß- und Radwegeverbindungen. Auch ein Spielplatz wird dort eingerichtet.“

Im ersten Quartal des nächsten Jahres sollen zunächst die Bestandsgebäude zurückgebaut werden. Im Anschluss ist die Umsiedlung der dort vorhandenen Mauereidechsenpopulation geplant. Das Ersatzhabitat hierfür wurde bereits angelegt und befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnlinie.

Geplant ist es, zeitnah nach Satzungsbeschluss mit der Herstellung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen zu beginnen. Die verkehrliche Erschließung soll über das bestehende Straßennetz und eine zusätzliche Straße erfolgen. Diese wird als Sackgasse mit Wendehammer ausgebaut, um eine Durchfahrung des Gebiets auszuschließen. „Ab 2020 können voraussichtlich die ersten Hochbauten entstehen“, informiert Thaddäus Zajac, Geschäftsführer der Aurelis Region Mitte.

Das Rosenquartier liegt zentral im Stadtteil Lützel mit guter Anbindung an das Straßen- und Schienennetz. Zum Schutz der künftigen Bewohner vor den Geräuschimmissionen ist entlang der Bahnstrecke und der Andernacher Straße jeweils ein Gebäuderiegel in durchgängiger, geschlossener Bauweise mit entsprechender Grundrissanordnung vorgesehen.









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