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25.11.2015 benchmark. reicht Bauantrag für zweites Frankfurter HEADQUARTER ein

Die benchmark. REAL Estate Development GmbH (benchmark.) hat für das Grundstück an der Mainzer Landstraße 231, 235 und 237 in Frankfurt am Main den Bauantrag eingereicht. Der Frankfurter Projektentwickler hatte das Gelände Ende vergangenen Jahres für ein deutsches Family Office von der dfv-Mediengruppe erworben.

Die zwei geplanten Gebäude sollen gemeinsam eine Bruttogeschossfläche von knapp 13.200 m² aufweisen. Dabei wird eines der Objekte als weiteres Studentenquartier HEADQUARTER mit 166 Apartments konzipiert. Es wird neben dem HEADQUARTER in der Adalbertstraße das zweite Gebäude in Frankfurt, welches benchmark. speziell auf die Bedürfnissen von Studenten zuschneidet.
„Obwohl die Fertigstellungszahlen für studentischen Wohnraum steigen, sehen wir uns gerade in den Ballungszentren mit einer anhaltend hohen Nachfrage konfrontiert. In Anbetracht des angespannten Frankfurter Wohnungsmarktes ist das nicht verwunderlich. Studenten sind oft nicht die erste Zielgruppe bei ‚konventionellen‘ Wohnungsvermietungen“, konstatiert Götz U. Hufenbach, Geschäftsführer von benchmark.

Parallel zu der Entwicklung von Studentenapartments will benchmark. den Markt für Micro-Apartments auch für andere Zielgruppen öffnen. Mit den 103 Wohneinheiten im zweiten Gebäude auf dem Areal zielt das Unternehmen vor allem auf Singles oder Wochenendpendler. „Die Lebensgewohnheiten der Menschen verändern sich zunehmend. Mittlerweile haben viele Nutzer nur noch einen definierten Platzbedarf bei gleichzeitig gestiegenen Qualitätsansprüchen. Dem müssen wir bei der Entwicklung von Wohnkonzepten Rechnung tragen“, so Götz U. Hufenbach.
Der Baustart für das von benchmark. komplett in Eigenregie entwickelte Projekt ist noch in diesem Quartal vorgesehen, die Fertigstellung soll im Sommer des Jahres 2017 erfolgen.

Mit dem zweiten Frankfurter HEADQUARTER werden dann rund 1.300 Appartements nach dem durch benchmark. entwickelten Konzept fertiggestellt sein. Weitere Standorte befinden sich in der unmittelbaren Projektanbahnung.




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