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31.07.2014 Baugenehmigung für Wohnquartier am Alexanderplatz in Berlin

Der Immobilienentwickler STRAUSS & PARTNER beginnt die Hochbauarbeiten zum Projekt Wohnquartier am Alexanderplatz. Das Wohnbauprojekt befindet sich in der Keibelstraße in Berlin, nur wenige Meter vom Alexanderplatz entfernt. Auf dem rund 3.950 Quadratmeter großen Grundstück werden rund 25.300 Quadratmeter Bruttogeschossfläche errichtet.

Auf 10 Ober- und 2 Staffelgeschossen plant STRAUSS & PARTNER etwa 190 Wohneinheiten sowie rund 5.800 Quadratmeter Gewerbeflächen. Zusätzlich stehen den künftigen Nutzern etwa 130 Tiefgaragenstellplätze im Untergeschoss zur Verfügung. Die Entwurfsplanung stammt von Eller + Eller Architekten.

STRAUSS & PARTNER erhielt bereits im April 2014 eine Teilbaugenehmigung für Baugrube und Untergeschoss. Mit der nunmehr erhaltenen Baugenehmigung für das Gesamtwohnprojekt plant STRAUSS & PARTNER das Wohnquartier am Alexanderplatz im Herbst 2015 fertigzustellen.

Christian Berger, Geschäftsführer der STRAUSS & CO. Development GmbH dankt den Projektpartnern: „Wir möchten die Gelegenheit nutzen und den beteiligten Ämtern, Behörden, Planern und Projektverantwortlichen für die gute und engagierte Zusammenarbeit danken, welche zur Erlangung der Baugenehmigung beigetragen hat.“

Die geplanten Wohnungen sind überwiegend als 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen, mit Größen von 40 bis 70 Quadratmeter, projektiert. Mit großzügigen Balkonen und Fensterflächen sowie einer hochwertigen Ausstattung realisiert STRAUSS & PARTNER Wohnräume auf hohem Niveau. Eine großzügige Parkanlage sowie die hohe Wohnqualität unterstreichen die Vorzüge dieses Quartiers. Die Mietpreise werden zwischen 9,50-17,50 EUR je Quadratmeter betragen.

Christian Berger weiter: „Wir glauben sehr an den Projekterfolg des Wohnquartiers. Durch die einzigartige Lage, nahe dem Alexanderplatz, bietet es die nötige Urbanität und zugleich Ruhe für die zukünftigen Bewohner. Mit dem architektonischen Konzept und der Qualtität bieten wir ein gutes Produkt an, welches der hohen Nachfrage an Mietwohnung zugute kommt.“



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