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22.01.2024 Elbtower: Stadt Hamburg kann Wiederkaufsrecht geltend machen

Die Käuferin des Elbtower-Grundstücks, die Hamburg, Elbtower Immobilien GmbH & Co. KG, hat darüber informiert, dass sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Die Käuferin war zu dieser Mitteilung nach dem Grundstückskaufvertrag verpflichtet. Mit der Einreichung des Insolvenzantrags ist ein Fall der „Wirtschaftlichen Verschlechterung“ nach § 10.7 des Grundstückskaufvertrags eingetreten.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Damit kann die Stadt Hamburg nun ihr kaufvertraglich gesichertes Wiederkaufsrecht sowie die Übernahme aller Planungs- und Bauverträge geltend machen. Die Stadt wird ihre Rechte auch im Insolvenzverfahren sichern und nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters umgehend mit diesem in Kontakt treten.“

Unabhängig davon steht weiterhin im Vordergrund, dass die Errichtung des Elbtowers ein privatwirtschaftliches Projekt ist und erwartet wird, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine privatwirtschaftliche Lösung für die zeitnahe Wiederaufnahme der Bautätigkeit gefunden wird. Wesentliche Veränderungen des Gesamtprojektes können nur im Einvernehmen mit der FHH erfolgen. Das stellt der Grundstückskaufvertrag sicher.

Das Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt ermöglicht jedoch, dass die Stadt die Kontrolle über das Projekt übernehmen kann, wenn keine tragfähige Lösung gefunden wird.


















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