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20.03.2013 IVD Positionspapier zum Bundeswahlkampf

Der Immobilienverband IVD stellt das Thema Wohnen in den Mittelpunkt seines Positionspapiers für die anstehende Bundestagswahl im September. "Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das bezahlbar bleiben muss", stellt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD fest. Die Herausforderung liege darin, für jede Zielgruppe bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und vorzuhalten. "Voraussetzung dafür ist in allererster Linie, dass der Neubau nicht abgebremst wird, denn schon jetzt hält in vielen Ballungszentren das Immobilienangebot der Nachfrage nicht stand", so Kießling. Mietdeckelungen und weitere Regulierungen des Mietrechts seien jedoch nicht der richtige Weg, um dieses Ziel zu erreichen. "Eingriffe in den Markt setzen die Mechanismen des Wettbewerbs außer Kraft und zeigen ihre eigene Wirkung. Wir fordern daher Rahmenbedingungen so zu gestalten, die den Markt unterstützen, nicht aber ausbremsen."

Der IVD erwartet in diesem Zusammenhang auch, dass neue Anforderungen an die energetische Qualität eines Gebäudes mit dem nötigen Augenmaß aufgestellt werden und nicht zu hohe Investitionskosten mit sich bringen. "Die Ausgestaltung der EnEV 2014 muss sich daher am Wirtschaftlichkeitsgebot orientieren", fordert Kießling. Die Energiewende funktioniere nicht zum Nulltarif. "Die Politik muss sich über die Gefahr im Klaren darüber sein, dass durch energetische Sanierung der preiswerte Wohnraum, wegsaniert‘ wird", gibt Kießling zu bedenken. Der künftig vorzulegende Energieausweis dürfe zudem nicht an komplizierte Darstellungsformen gebunden werden. "Praktikable Lösungen sind gefragt, die den Nutzer nicht verwirren", so Kießling.

Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip weist erhebliche Mängel auf

Gegen eine stärkere Regulierung spricht sich der IVD auch bei der Neuregelung der Maklerprovision aus. Ziel einer Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen sei es, das Bestellerprinzip im Wohnraumvermittlungsgesetz festzuschreiben. Der Mieter soll nur noch dann dazu verpflichtet sein, die Maklerprovision zu zahlen, wenn er in Folge eines Suchauftrages einen schriftlichen Vertrag mit dem Makler geschlossen hat, bevor der Vermieter den Makler beauftragt hat. Weitere Bedingung solle sein, dass "in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war." Der Immobilienverband IVD lehnt die Bundesratsinitiative ab und warnt vor den Auswirkungen unklarer Formulierungen, die zu erheblichen juristischen Auseinandersetzungen führen werden. "Die Forderungen der Länder widersprechen § 6 Abs. 1 des Wohnraumvermittlu ngsgesetzes. Der Makler muss demnach einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben, um Wohnraum zu vermitteln - wir als IVD schreiben dies unseren Mitgliedern auch in unseren Standesregeln vor." Daher setze die Vermittlung einer Wohnung in jedem Fall einen vorherigen Auftrag durch den Vermieter voraus. Gemäß den Forderungen der Bundesländer würde der Vermieter bereits wegen des ihm zu erteilenden Auftrags zum Besteller werden, weil er dadurch die Wohnung dem Makler an die Hand gegeben hat. "Sollte der Gesetzgeber trotz dieser Widersprüche aktiv werden, muss er zumindest sicherstellen, dass der Vermieter nur in denjenigen Fällen Besteller ist, in denen der Mieter keinen Suchauftrag an den Makler erteilt hat", sagt Kießling.

Einheitliche Qualitätsstandards für Immobilienmakler und -verwalter gesetzlich festschreiben

Weiterer zentraler Bestandteil des Papiers ist die Forderung nach der Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler und -verwalter - vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO. Es müsse der Vergangenheit angehören, dass die Erteilung der Gewerbeerlaubnis ohne einen fachlichen Nachweis als Voraussetzung zur Gründung eines Immobilienmaklerunternehmens oder zum Immobilienverwalter ausreiche. "Die ganze Immobilienbranche fordert einen einheitlichen Qualitätsstandard, um den Schutz der Verbraucher und Vertragspartner sicherzustellen", sagt Kießling.

Steuerliche Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft optimieren

Zu einem funktionierenden Markt gehört auch eine Optimierung des Steuerrechts. "Das geltende Steuerrecht enthält eine Vielzahl von Hemmnissen, die wirtschaftlich sinnvolle und gesellschaftlich erwünschte Investitionen erschweren", sagt Kießling. "Es führt daher in vielen Fällen zu einer Fehlsteuerung von Kapitalströmen und behindert den Wettbewerb. Derartige Hemmnisse und Fehlanreize muss der Gesetzgeber beseitigen." Ein Beispiel dafür ist der Wettbewerb um immer höhere Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer, der den Erwerb eines Eigenheims erschwert.

Das Positionspapier kann auf der Internetseite des IVD unter www.ivd.net heruntergeladen werden.


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