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19.02.2013 Energetische Gebäudesanierung: Was verlangt der Gesetzgeber? Und was kostet das?

Neues Jahr, neues Glück – und neue Verordnungen. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Planer und Architekten stehen zu Beginn jedes Jahres vor der Frage: Was hat sich bei den gesetzlichen Regelungen zur energetischen Sanierung von Gebäuden geändert? Und wie wirken sich diese Änderungen auf geplante Sanierungsprojekte aus? Das NETZWERK ERDGAS Berlin-Brandenburg informierte seine Mitglieder mit einer Fachtagung am vergangenen Donnerstag, 14. Februar 2013, im Café Moskau in Berlin über die wesentlichen Neuerungen bei den Rahmenbedingungen für energetische Sanierungsprojekte.

Bei der Vielzahl von geänderten Verordnungen und Bestimmungen fällt es mitunter schwer, den Überblick zu behalten und die wesentlichen relevanten Informationen herauszufiltern. Die geänderten Vorgaben betreffen zum Beispiel die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Mietrecht – konkret: den Mietminderungsanspruch von Mietern bei energetischen Sanierungsmaßnahmen –, neue Regelungen zum Contracting, also zur gewerblichen Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen, oder neue Investitionsanreize für Sanierungen im Gebäudebestand.

Namhafte Vertreter von Behörden und Verbänden sowie Referenten aus der Wohnungswirtschaft gaben den 150 Besuchern der Fachtagung einen kompetenten Einblick in die neuen gesetzlichen und finanziellen Vorgaben. Peter Rathert, Referatsleiter Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, informierte über den aktuellen Stand der EnEV.

Markus Schönborn von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellte den Besuchern der Fachtagung die aktuellen KfW-Förderprogramme vor. Ingrid Vogler, Referentin beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., erläuterte die Strategien der Wohnungswirtschaft zur Umsetzung der Energiewende.

Dieter Blümmel, geschäftsführender Gesellschafter des Grundeigentum Verlags, erläuterte dem Fachpublikum, wie sich die rechtlichen Vorgaben im Laufe des Jahres noch entwickeln könnten und zeigte auf, welche Änderungen zum Beispiel an der EnEV voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten könnten. Sein Fazit: „Manches hat sich verbessert, vieles hat sich nicht verbessert.“ Auf Bauherren und Eigentümer kämen mit den bereits wirksam gewordenen und den absehbaren Änderungen weitere Belastungen zu. Blümmel kritisierte vor allem, dass durch die neuen gesetzlichen Vorgaben das Energie-Contracting für Wohnungsbauunternehmen deutlich an Attraktivität eingebüßt habe.

Praktisch und konkret wurde es beim Referat von Taco Holthuizen, Geschäftsführer der eZeit Ingenieure GmbH: Er schilderte den Mitgliedern des NETZWERK ERDGAS energieeffiziente und wirtschaftliche Baulösungen in Neubau und Bestand und gab Tipps, wie sich mit einem überschaubaren Aufwand die Energiekosten senken lassen, zum Beispiel mit innovativen Wärmespeichern.

„Energieoptimiertes Bauen besteht immer aus einem Zusammenspiel vieler verschiedener Faktoren“, empfahl Holthuizen. Bei Wärmedämmungen sei eine ganzheitliche Sichtweise erforderlich: In die Bewertung der Energieeinsparung müssten zum Beispiel auch die Kosten für die Produktion der Dämmmaterialien einbezogen werden. „Ab einer gewissen Stärke der Dämmung nimmt die Primärenergieeinsparung pro investiertem Euro stark ab.“ Bei der Planung eines Neubaus oder bei der energetischen Sanierung eines Altbaus sollten alle Maßnahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.

Für Mitglieder des NETZWERK ERDGAS sind die Fachreferate der Tagung in naher Zukunft auf der Website www.netzwerk-erdgas.de abrufbar.


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