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30.01.2013 WCM AG will operatives Geschäft wieder aufnehmen

Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft i.L. will wieder operativ tätig werden. Um sich hierfür die Genehmigung ihrer Aktionäre einzuholen, hat die Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. Januar 2013 in Frankfurt am Main eingeladen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wurde diese Kraft Gesetzes aufgelöst. Nachdem das Insolvenzverfahren mit Wirkung zum 25. Oktober 2010 mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben wurde und der Insolvenzplan den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, besteht nach § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, die Fortsetzung der Gesellschaft zu beschließen. Die Hauptversammlung wird deshalb als ersten Punkt der Tagesordnung hierüber entscheiden.

Um der Gesellschaft ausreichende Handlungsoptionen und damit die notwendige Flexibilität bei ihrer Finanzierung zu geben, soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 144 Millionen Euro durch Ausgabe von bis zu 144 Millionen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen geschaffen werden.

Darüber hinaus wird den WCM-Aktionären die Herabsetzung des Grundkapitals von 288,8 Millionen Euro auf 14,4 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 20:1. Sie dient in voller Höhe zur Deckung von Verlusten.

Hintergrund

Ende Oktober 2010 wurde durch die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans das Insolvenzverfahren der WCM AG aufgehoben. Dieser Vorgang ist für eine börsennotierte Aktiengesellschaft in Deutschland einmalig, weil damit die Möglichkeit eröffnet wird, die in der Gesellschaft vorhandenen Werte durch Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu erhalten.

Hierbei geht es vor allem darum, die Assets der WCM AG durch die der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen zu heben, um die Werthaltigkeit der Gesellschaft auszuschöpfen. Das werthaltigste Asset der WCM sind die erheblichen Verlustvorträge von 272 Millionen Euro bezüglich Körperschaftsteuer und 250 Millionen Euro bezüglich Gewerbesteuer. Für diese Verlustvorträge liegen bestandskräftige Bescheide des Finanzamts (ohne Vorbehalt der Nachprüfung) vor. Weitere wichtige Assets der WCM AG sind die Börsennotierungen an sieben Börsenplätzen und die Schuldenfreiheit – es existieren keinerlei Bankverbindlichkeiten oder sonstige Altlasten.

Eine schuldenfreie, börsennotierte Gesellschaft wie die WCM AG mit ihren erheblichen Verlustvorträgen ist für Investoren eine ideale Plattform zur Optimierung der geschäftlichen Aktivitäten. Zurzeit führt die WCM AG ernsthafte Gespräche mit größeren Investoren aus dem In- und Ausland. Zunächst muss jedoch durch den Fortsetzungsbeschluss der HV die Voraussetzung für den Einstieg von Investoren geschaffen werden.

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