News RSS-Feed

12.12.2012 BGH: Was gilt, wenn der mietvertraglich vereinbarte Index wegfällt?

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr klargestellt, dass es bei Wegfall des mietvertraglich vereinbarten Lebenshaltungsindexes dem Interesse der Vertragsparteien entspricht, für die automatische Anpassung der Miethöhe auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex bereits ab dem Basisjahr 2000 abzustellen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der der Anpassung zugrunde liegende Zeitraum ab dem 1. Januar 2000 beginnt. Damit hat sich die Auffassung, den Verbraucherpreisindex erst ab dem Zeitpunkt zugrunde zu legen, von dem an der bisherige Index nicht mehr berechnet worden ist (Ende 2002) nicht durchgesetzt.

Rechtsanwältin Susanne Tank, Kanzlei bethgeundpartner | immobilienanwälte, Hannover
BGH, Urteil vom 7. November 2012, XII ZR 41/11


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!