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10.07.2020 Wüstenrot Immobilien steigert Umsatz

Die Wüstenrot Immobilien GmbH (WI), das Maklerunternehmen der W&W-Gruppe, hat im ersten Halbjahr 2020 ihren Immobilienumsatz um 13 Prozent auf 296 Millionen Euro gesteigert. Dabei kam der WI ihre enge Kundenbindung zugute. Sofern es nicht zu einer Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Coronavirus-Pandemie kommt, rechnet das Unternehmen auch für das zweite Halbjahr mit einer guten Entwicklung.

Obwohl die Pandemie den direkten Kontakt zu Kaufinteressenten erschwert hat, sorgten die gute Verankerung der WI am Markt sowie die anhaltend hohe Nachfrage für einen erfolgreichen Geschäftsverlauf in der ersten Jahreshälfte 2020. Die Stückzahl der vermittelten Immobilien erreichte mit 1.177 Objekten nahezu den Vorjahreswert von 1.200. Der Immobilienumsatz stieg von 262 Millionen Euro auf 296 Millionen Euro. Die Nettocourtagen legten um 9 Prozent auf 13,7 Millionen Euro zu.

Ende Juni 2020 waren 194 Maklerinnen und Makler für die WI tätig (Vorjahr: 180), die im Geschäftsfeld Wohnen der W&W-Gruppe angesiedelt ist.

Makler-Qualität und Kundenfreundlichkeit gefragt

In der Coronavirus-Pandemie hat sich insbesondere ausgezahlt, dass die WI-Maklerinnen und -Makler ihren Kunden zum Einstieg virtuelle Besichtigungen anbieten. Interessenten hilft dies zu entscheiden, ob sie eine Einladung zu einer echten Besichtigung annehmen möchten.

In Zusammenarbeit mit den Finanzierungsspezialisten von Wüstenrot können die WI-Makler für die Kaufinteressenten frühzeitig die Finanzierbarkeit der Immobilie klären und so die Qualität und die Sicherheit der Verhandlungen mit dem Verkäufer unterstützen.

„Focus Money bestätigt uns in jüngster Kundenbefragung den Spitzenwert ‚Höchste Kompetenz‘“, sagt Jochen Dörner, Geschäftsführer der WI. „Wir erfüllen das gesamte Spektrum der Kundenbedarfe – angefangen von der persönlichen Präsenz vor Ort über hohe Standards der Fach- und Sachkunde und genauer Marktkenntnisse vor Ort bis hin zu marktgerechten Marketing- und Werbeangeboten mit digitaler Unterstützung. In Krisenzeiten zahlt sich das besonders aus.“

Gesetz zur Provisionsteilung steht vor der Tür

Ende 2020 tritt das neue Gesetz zur Provisionsteilung in Kraft. Die alten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit allgemeinen Bestimmungen zum Maklervertrag und zur Provisionsvereinbarung aus dem Jahr 1900 werden durch neue, konkretere Bestimmungen abgelöst. Künftig soll dann das Prinzip der Provisionsteilung gelten. Das bedeutet, dass mit jeder Partei (Verkäufer und Käufer) nur gleich hohe Provisionen vereinbart werden dürfen. Außerdem müssen Maklerverträge zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Ziel des Gesetzes ist, den Käufer von der Provision zu entlasten, der in einigen Bundesländern bisher die Provision alleine trägt.

„Die WI sieht sich durch das neue Gesetz in ihrer bisherigen Tätigkeit als neutraler und fairer Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer bestätigt. Zudem sorgt die Gleichstellung der Vertragsparteien für Rechtsicherheit und Transparenz. Wir sind guter Dinge, dass unsere Qualitätsleistungen auch zukünftig leistungsgerecht von den Kaufparteien honoriert werden“, kommentiert Dörner das neue Gesetz.






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