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23.12.2019 Vorstand und AR der TLG empfehlen Aroundtown-Umtauschangebot

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN AG empfehlen den TLG-Aktionären, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot der Aroundtown SA anzunehmen. In einer heute veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) kommen Vorstand und Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss, dass die von Aroundtown angebotene Gegenleistung von 3,6 Aroundtown-Aktien je TLG-Aktie angemessen ist. Die Goldman Sachs Bank Europe SE stand dem Vorstand und dem Aufsichtsrat während der Transaktion als Finanzberater zur Seite.

Wie in der am 18. Dezember 2019 von Aroundtown veröffentlichten Angebotsunterlage ausgeführt, bietet Aroundtown den Aktionären der TLG 3,6 Aroundtown-Aktien je TLG-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat der TLG halten das Umtauschverhältnis für angemessen und für wertsteigernd zugunsten von TLG Aktionären, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungsperspektive des kombinierten Unternehmens und des Wertschöpfungspotenzials der vergrößerten Plattform. Detaillierte Erwägungen hierzu finden sich in Kapitel V der heute veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat.

Wie zuvor bekanntgegeben, hatten die beiden Unternehmen ein Business Combination Agreement („BCA“) in der Absicht abgeschlossen, dass der vereinbarte Aktientausch beider Unternehmen in einem partnerschaftlichen Dialog und unter ausgeglichener Berücksichtigung der Interessen beider Unternehmen erfolgt. Das Ziel des Unternehmenszusammenschlusses ist die Zusammenführung der jeweiligen Stärken und die Schaffung eines paneuropäischen Marktführers für Gewerbeimmobilien mit industrieführender Management-Expertise, um für alle Aktionäre die bestmögliche Wertsteigerung zu erzielen.

Vorbehaltlich des Erreichens bestimmter Mindestannahmequoten sieht das BCA zugunsten der TLG verschiedene Rechte im Hinblick auf die Unternehmensführung des gemeinsamen Unternehmens vor. Dazu zählen das Recht, bis zu zwei von fünf Mitgliedern eines auf Ebene von Aroundtown zu errichtenden Geschäftsleitungsorgans (comité de direction) zu bestimmen, wobei eines dieser Mitglieder Co-CEO sein kann, sowie die Bestimmung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats von Aroundtown. Des Weiteren hat die TLG das Recht, ein zusätzliches Mitglied in den Beirat (advisory board) von Aroundtown zu bestellen.

Vorstand und Aufsichtsrat schätzen die Bestätigung durch Aroundtown im BCA, dass die motivierten Mitarbeiter beider Unternehmen die Grundlage für ihren derzeitigen und künftigen Erfolg bilden. Vorstand und Aufsichtsrat erachten es für wesentlich, dass Aroundtown und TLG ihre jeweiligen Mitarbeiter mit Führungspotenzial in der Belegschaft halten und diese nach dem Best-in-Class-Prinzip ausgewählt werden.

Der Großaktionär der TLG hat mit Aroundtown eine unwiderrufliche Verpflichtung abgeschlossen, das Angebot unter bestimmten Bedingungen für ungefähr 28 % der TLG-Aktien anzunehmen.







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