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12.06.2019 DDIV überarbeitet Musterverträge – Anpassung an aktuelle Rechtslage

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat erneut seine Musterverträge und Vollmachten für die Wohneigentums- (WEG), Miet- und Sondereigentumsverwaltung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände stehen diese kostenfrei zur Verfügung.

Die DDIV-Musterverträge bieten Immobilienverwaltern eine hilfreiche Unterstützung für den beruflichen Alltag. Damit die Mustervorlagen verlässlich, einwandfrei und auf dem neuesten Stand sind, werden sie regelmäßig überarbeitet. In die Überarbeitung fließen alle relevanten Grundsatzentscheidungen und neue Gesetzesvorgaben ein. Die im Juni 2019 durch den DDIV aktualisierten Verwalterverträge berücksichtigen insbesondere neue Entwicklungen bei der variablen Vergütung. So wird zwischen Leistungen unterschieden, die mit einer festen Pauschale abgegolten sind, und solchen, die nach Aufwand vergütet werden. Die Rechtsprechung beurteilt Klauseln zur Zusatzvergütung zunehmend kritisch, deshalb enthalten die Hinweise zum Muster-WEG-Verwaltervertrag hilfreiche Erläuterungen und Ausführungen.

Die Mustervorlagen für Verwalterverträge und Vollmachten stellt der DDIV den Mitgliedsunternehmen der Landesverbände wie in den Jahren zuvor im Intranet kostenlos zum Download zur Verfügung. Dieses Angebot gehört zum umfangreichen Leistungsportfolio für Haus- und Immobilienverwalter in ganz Deutschland. Aber auch Immobilienverwalter, die nicht Mitglied im DDIV sind, können die Vorteile der Musterverträge nutzen und diese im » DDIV-Shop käuflich erwerben.







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