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31.01.2019 TLG: Keine Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Die Ouram Holding S.à r.l. hat mit Schreiben vom heutigen Tage ihr Verlagen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG zurückgenommen. Sie hatte dieses Verlangen ursprünglich gestellt, um die weitere Entwicklung des Unternehmens zeitnah und durch einen vollständigen, handlungsfähigen Aufsichtsrat zu begleiten. Dies geschah aus Sorge darüber, dass Mitglieder des Aufsichtsrates der TLG IMMOBILIEN AG möglicherweise nicht länger in der Position sind, die Entwicklung des Unternehmens effektiv zu unterstützen.
Im Gesamtinteresse des Unternehmens haben die Ouram Holding S.à r.l. und der Aufsichtsratsvorsitzende der TLG IMMOBILIEN AG, Herr Michael Zahn, heute folgende Punkte vereinbart:

- Die durch die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Herrn Dr. Claus Nolting zum Ende letzten Jahres entstandene Vakanz soll vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung des zuständigen Gerichts unmittelbar durch Herrn Jonathan Lurie besetzt werden. Damit geht die Gesellschaft davon aus, dass der TLG IMMOBILIEN AG zeitnah ein komplett besetzter Aufsichtsrat zur Seite stehen wird.

- Weitere Neu- und Nachbesetzungen im Aufsichtsrat sollen im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 21. Mai dieses Jahres aufgrund eines geordneten und sorgfältigen Auswahlprozesses, bei dem alle Beteiligten im Gesamtinteresse des Unternehmens mitwirken und ihre Vorschläge einbringen, erfolgen.

Sowohl die Ouram Holding S.à r.l. als auch die TLG IMMOBILIEN AG und Herr Michael Zahn als deren Aufsichtsratsvorsitzender sehen in dieser Übereinkunft eine gute und dem Gesamtinteresse des Unternehmens dienliche Lösung. Angesichts der Rücknahme des Verlangens und der vorstehenden Übereinkunft hat der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG entschieden, keine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.









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