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07.12.2018 ERWE Immobilien legt Bezugspreis für Kapitalerhöhung fest

Der Vorstand der ERWE Immobilien AG hat für die geplante, von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juli 2018 beschlossene Barkapitalerhöhung, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, einen Bezugspreis von EUR 2,85 je neuer Aktie festgelegt.

Dies entspricht einem Abschlag auf den volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Handelstage vom 22. November 2018 bis zum 5. Dezember 2018 (jeweils einschließlich) in Höhe von EUR 3,27 von 12,84 %. Gegenüber dem letzten festgestellten XETRA-Kurs vom heutigen Tag in Höhe von EUR 3,06 beträgt der Abschlag 6,86 %.

Zu dem vorgenannten Bezugspreis liegen dem Vorstand bereits verbindliche Verpflichtungserklärungen von bestehenden Aktionären zur Ausübung ihrer Bezugsrechte in einem Volumen von insgesamt EUR 9,5 Mio. vor. Dies schließt die beiden Vorstandsmitglieder Rüdiger Weitzel und Axel Harloff mit jeweils EUR 3,0 Mio. mit ein. Der Vorstand führt aktuell noch mit weiteren Investoren Gespräche über verbindliche Erklärungen zur Zeichnung neuer Aktien aus der Kapitalerhöhung.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung sollen bis zu 20.325.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2018, ausgegeben werden. Das Angebot wird aus einem öffentlichen Angebot in Form eines Bezugsangebots an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft mit der Möglichkeit, Kaufangebote für weitere nicht-bezogene neue Aktien abzugeben (Mehrerwerbsoption), in der Bundesrepublik Deutschland sowie Privatplatzierungen bei qualifizierten Investoren in bestimmten Staaten außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) sowie außerhalb von Kanada, Australien und Japan bestehen (das „Angebot“).

Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts mit einem Bezugsverhältnis von 1:2 angeboten, d.h. jeweils eine bestehende Aktie berechtigt zum Bezug von zwei neuen Aktien zum Bezugspreis.
Die Gesellschaft erwartet, dass die Bezugsfrist noch in der ersten Dezemberhälfte 2018 beginnen wird.

Das Angebot erfolgt vorbehaltlich der Billigung eines Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.










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