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19.07.2017 Vattenfall und VNW setzen Kooperation fort

Vattenfall und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmer e.V. (VNW) haben ihren Kooperationsvertrag zur Fernwärmeversorgung von VNW-Mitgliedsunternehmen in Hamburg um weitere zwei Jahre verlängert.

Am 19. Juli fand die Vertragsunterzeichnung der beiden Parteien statt. „Wir freuen uns, diese Kooperation weiterzuführen und damit gemeinsam mit dem VNW einen Beitrag zur Erreichung der Hamburger Klimaschutzziele zu leisten“, sagt Dirk Westphal, Leiter Fernwärme Hamburg. Der Kooperationsvertrag, der 2002 erstmalig geschlossen wurde, gilt für rund 1.000 Fernwärmeanlagen in Hamburg, die knapp 60.000 Wohneinheiten mit umweltverträglicher Fernwärme versorgen. Insgesamt beliefert Vattenfall 475.000 Wohneinheiten in der Hansestadt.

Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, den weiteren Ausbau der umweltschonenden Fernwärme voranzutreiben – der VNW unterstützt Vattenfall beim Ausbau des CO2-neutralen Fernwärmeproduktes „Fernwärme Natur Mix“. Zudem spielt die Digitalisierung eine bedeutende Rolle in der Zusammenarbeit: „Wir beschäftigen uns seit einiger Zeit intensiv damit, die Digitalisierung für den Fernwärmesektor zu nutzen. Zurzeit arbeiten wir an einem für die Kunden hilfreichen Werkzeug: einer Energie Check-App. Mit ihr kann jeder Kunde jederzeit einen Überblick über seine Anlagen und deren aktuellen Leistungsbedarf erhalten“, ergänzt Westphal.

Neben einer effizienten Wärmeausnutzung und der Reduzierung der Kohlendioxidemissionen sind beiden Parteien auch wettbewerbsfähige Preise und die Versorgungssicherheit ein besonderes Anliegen.

Darüber hinaus haben sich die Vertragsparteien geeinigt, das Projekt „Mieterstrom“ zu unterstützen: Es ermöglicht grünen Sonnenstrom mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes zu erzeugen, dessen Nutzer die Mieter des Hauses sind. Da der Mieterstrom in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dem Objekt produziert wird und nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss, entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannte Konzessionsabgabe. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet.






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