News RSS-Feed

20.12.2016 Stern Immobilien muss Aufsichtsrat gerichtlich neu bestellen lassen

Die STERN IMMOBILIEN AG ist von ihren Rechtsberatern informiert worden, dass die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrat am 31. August 2015 nach Ablauf einer fünfjährigen Amtszeit standardmäßig geendet hat. Seitdem konnten deshalb keine Beschlüsse des Aufsichtsrats wirksam gefasst werden, weshalb die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 nicht festgestellt sind. Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Dezember 2016 muss deshalb verschoben werden. Der Vorstand der Stern Immobilien AG ging bislang davon aus, dass der Aufsichtsrat auf der anberaumten Hauptversammlung neu bestellt werden kann.

Der Vorstand hat einen Antrag beim Registergericht München nach § 104 AktG auf gerichtliche Bestellung von 6 Aufsichtsräten gestellt. Sobald diese bestellt sind, wird der Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse prüfen und feststellen. Die ordentliche Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 wird dann sobald wie möglich einberufen. Diese wird voraussichtlich im März 2017 stattfinden. Das operative Geschäft ist von der notwendigen Neubestellung des Aufsichtsrats nicht betroffen.





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!