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07.11.2016 Coreo beschließt Kapitalerhöhung für Immobilienkauf

Der Vorstand der Coreo AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Unter Ausnutzung des zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitals 2013 soll das Grundkapital der Coreo AG von bisher 6.240.000 Euro um bis zu 3.120.000 Euro auf bis zu 9.360.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 2 zu 1 zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je neuer Aktie angeboten und werden mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2016 ausgegeben. Die Bezugsfrist wird zwei Wochen betragen und startet am 9. November 2016. Nicht platzierte Aktien werden institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.

Der Wertpapierprospekt der Coreo AG wurde am 4. November 2016 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös im Rahmen der Umsetzung der neuen Strategie und Unternehmensplanung für den Erwerb von Immobilien oder Immobilienportfolios zu verwenden.





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