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08.03.2016 Nachprüfungsverfahren bei beabsichtigter conwert-Übernahme

conwert Immobilien Invest SE wurde von der Übernahmekommission informiert, dass die Übernahmekommission am 7. März 2016 von Amts wegen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 (1) Z 2 ÜbG in Bezug auf conwert Immobilien Invest SE beschlossen hat (ISIN: AT0000697750).

Gegenstand der Untersuchung des Nachprüfungsverfahrens ist, ob ADLER Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP sowie allfällige weitere Personen als gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren sind und somit die Angebotspflicht gemäß § 22 ÜbG ff verletzt wurde.

Die Bekanntmachung der Übernahmekommission samt Aktionärsaufruf zur Beteiligung an dem Verfahren wird voraussichtlich am 9. März 2016 gemäß § 33 (3) ÜbG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.




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