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16.12.2015 InCity erhöht Kapital für weitere Zukäufe von Bestandsimmobilien

Die ordentliche Hauptversammlung der InCity Immobilien AG hat gestern einstimmig dem mit der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag der Verwaltung zur Durchführung der Kapitalerhöhung zugestimmt.

Dem Beschluss zufolge soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre und Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge von derzeit EUR 42.500.000,00 um bis zu EUR 40.000.000,00 auf bis zu EUR 82.500.000,00 erhöht werden.

Dies erfolgt durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Gesellschaft strebt mit der Durchführung der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von maximal EUR 40.400.000,00 an. Die InCity Immobilien AG plant mit den ihr zufließenden liquiden Mitteln aus der Barkapitalerhöhung weitere Zukäufe von Bestandsimmobilien.

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den endgültigen Bezugspreis, die auf Basis des angestrebten Bruttoemissionserlöses von EUR 40.400.000,00 zu errechnende tatsächliche Anzahl der neuen Aktien und das Bezugsverhältnis sowie die weiteren Bedingungen der Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen.

Die Bezugsfrist soll, vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts, voraussichtlich im Frühjahr 2016 beginnen. Die Gesellschaft wird zur gegebenen Zeit weitere Details veröffentlichen.

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung hat der Hauptaktionär der InCity Immobilien AG seine Bereitschaft erklärt, für die Durchführung der Kapitalerhöhung in Höhe von mindestens 20 Millionen neuen Aktien einzustehen. Die Hauptversammlung hat darüber hinaus ebenfalls einstimmig eine Erneuerung des genehmigten Kapitals beschlossen und der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen bzw. vergleichbarer Instrumente einschließlich eines hierfür bestimmten bedingten Kapitals zugestimmt.




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