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18.05.2015 BUWOG beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

Der Vorstand der BUWOG AG hat heute eine außerordentliche Hauptversammlung der BUWOG AG einberufen. Diese wird am 8. Juni 2015 in Wien abgehalten. Zentrale Tagesordnungspunkte sind vom Vorstand und Aufsichtsrat eingebrachte Beschlussvorschläge zur Senkung der Kontrollschwelle und zur Reduktion der Maximalzahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Senkung der Kontrollschwelle: Der Antrag an die Hauptversammlung sieht vor, dass Investoren künftig bereits beim Kauf von 20 Prozent der BUWOG-Aktien ein Übernahmeangebot legen müssen statt wie derzeit erst beim Erwerb von 30 Prozent der Aktien.

Reduktion der Maximalzahl der Aufsichtsratsmitglieder: Die maximal zulässige Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll von zehn auf sechs gesenkt werden. Aktuell hat der BUWOG-Aufsichtsrat fünf gewählte Mitglieder.

„Mit diesen Maßnahmen können die Rechte bestehender Aktionäre deutlich besser als bisher gesichert werden“, erklärt CEO Daniel Riedl. „Unser Ziel ist es nicht, potenzielle Übernahmen zu erschweren. Vielmehr wollen wir sicherstellen, dass Investoren nicht die de-facto-Kontrolle über das Unternehmen übernehmen können, ohne unseren Aktionären ein Übernahmeangebot machen zu müssen, das ihnen den Verkauf ihrer Aktien zu attraktiven Konditionen ermöglicht.“

Die Dringlichkeit sei durch die aktuellen Entwicklungen bei anderen börsennotierten Immobiliengesellschaften eindrücklich gezeigt worden, so Riedl: „Die BUWOG notiert zwar als einzige österreichische Immobiliengesellschaft stabil über dem NAV, aber der Vergleich mit unserer deutschen Peer Group zeigt deutlich, dass noch großes Aufholpotenzial besteht. Wenn ein strategischer Investor bei der BUWOG einsteigt, sollen davon alle Aktionäre profitieren können.“

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht ein vom Aufsichtstrat gestellter Wahlvorschlag, den Immobilienfachmann Stavros Efremidis, Vorstand der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG in Frankfurt am Main, als neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.


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