News RSS-Feed

06.05.2022 Deutsche Lichtmiete: Erste Insolvenzverfahren sind eröffnet

Die Insolvenzverfahren über die „Deutsche Lichtmiete“-Gruppe gehen in die nächste Phase: Anfang Mai hat das zuständige Insolvenzgericht in Oldenburg die Verfahren über die Deutsche Lichtmiete AG sowie die dazugehörigen Produktions- und Vermietungsgesellschaften eröffnet. Mit der Eröffnung der Verfahren über weitere Gesellschaften wird in den nächsten Tagen gerechnet. Für eine Reihe der Direktinvestitionsgesellschaften war die Eröffnung bereits im April erfolgt. Als Insolvenzverwalter bestellte das Gericht die beiden Rechtsanwälte Rüdiger Weiß (Kanzlei WallnerWeiß) und Dr. Malte Köster (WILLMERKÖSTER), die zuvor bereits als vorläufige Insolvenzverwalter tätig waren.

Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren endet auch der Insolvenzgeldzeitraum. Um dennoch die Chance auf eine Investorenlösung für die operativen Gesellschaften zu erhalten, hat Rüdiger Weiß in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit für die verbliebenen Mitarbeiter „Kurzarbeit null“ beantragt. Dadurch erhalten diese Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz und können im Falle der Übernahme durch einen Investor unter Umständen durch diesen übernommen werden.

Auch für die Gläubiger sind die Insolvenzeröffnungen von großer Bedeutung. Bei einer Reihe von Verfahren hat die Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen bereits begonnen. Bei anderen Verfahren steht der Beginn noch bevor. Sobald dies der Fall ist, werden die Gläubiger von dem jeweiligen Insolvenzverwalter schriftlich unterrichtet. Gemeinsam mit dieser Information bekommen dann die Gläubiger ihre Zugangsdaten für das Gläubigerinformationssystem (GIS). Dort erhalten die Gläubiger Zugang zu allen wichtigen Informationen zu den Insolvenzverfahren, unter anderem Gerichtsbeschlüsse oder Gutachten.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können sich die Gläubiger auf der speziell für sie eingerichteten Internet-Seite https://dlm.insolvenz-solution.de/ über den Stand des Verfahrens informieren. Beide Insolvenzverwalter bitten die Gläubiger, keine Forderungsanmeldungen einzureichen, ehe sie nicht dazu aufgefordert wurden, da diese Anmeldungen dann nicht bearbeitet werden können.

Bevor die Forderungsanmeldung für die drei Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG beginnt, finden am 24. und 25. Mai 2022 zunächst die Wahlen der gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz statt. Bei den Anleihen, wo ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird, meldet dieser die Gesamtforderungen beim Verwalter an. Die Anleger müssen ihre Forderungen also nicht beim Insolvenzverwalter anmelden. Für die Grundstücksanleihe der Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft hat in Abstimmung mit Rüdiger Weiß bereits die Wahl eines gemeinsamen Vertreters stattgefunden. Gewählt wurde Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, der künftig die Interessen dieser Anleihegläubiger gebündelt vertritt.





Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!