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06.11.2026 Mietpreisbremse gilt gerichtlich bestätigt nicht

Das Landgericht Frankfurt hat das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt bestätigt, das die im November 2025 für ein Jahr verlängerte Hessische Mieterschutzverordnung für Frankfurt als unwirksam erklärt hatte. Das Urteil kann nach Aussage eine Sprecherin als Präzedenzfall gesehen werden. Dazu ein Statement von Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen: „Hiermit bestätigt sich unsere Rechtsauffassung und entsprechende Warnung, dass die Mieterschutzverordnung für ganz Hessen rechtlich unwirksam ist. Handwerkliche Fehler des Ministeriums haben eine erhebliche Verunsicherung in die laufenden Mietverträge gebracht, was wir sehr bedauern.

Es ist nun an der Zeit, die Regelung gänzlich abzuschaffen. Nach zehn Jahren Mieterschutzverordnung ist weder für Mieter noch für Vermieter in Hessen eine nennenswerte Verbesserung der Situation in Sicht. Schleswig-Holstein hat vor fünf Jahren die Mietpreisbremse abgeschafft – ohne negative Auswirkungen im Vergleich zu anderen Bundesländern. Mietpreisregulierung ist vielmehr Gift für jeden Wohnungsmarkt. Sie schreckt Investoren ab und ist damit ein großer Hemmschuh für Schaffung von neuem Wohnraum.“






















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