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05.11.2026 The Grounds verschiebt Endfälligkeitstag der Unternehmensanleihe

Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem in § 3.2 der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2021/2027 vorgesehenen Recht Gebrauch zu machen und den Endfälligkeitstag der Anleihe durch einseitige Erklärung um zwei Jahre, d.h. vom 18. Februar 2027 auf den 18. Februar 2029, zu verschieben.

Die The Grounds Real Estate Development AG erklärt hiermit als Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern gemäß § 3.2 in Verbindung mit § 13 der Anleihebedingungen die Verschiebung des Endfälligkeitstages der Unternehmensanleihe 2021/2027 auf den 18. Februar 2029.

Infolge der Verschiebung des Endfälligkeitstages werden die Schuldverschreibungen gemäß § 2.1 der Anleihebedingungen ab dem 18. Februar 2027 (einschließlich) bis zum 17. Februar 2029 (einschließlich) wieder mit 6 % p.a. auf ihren ausstehenden Nennbetrag verzinst. Sämtliche ab dem 18. Februar 2027 auflaufenden Zinsen werden nachträglich am verschobenen Endfälligkeitstag zur Zahlung fällig. Die Schuldverschreibungen werden am 18. Februar 2029 zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind.

























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