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03.11.2026 Ein Jahr Bau-Turbo: Kommunen nutzen Spielräume für mehr Wohnraum

Seit dem 30. Oktober 2025 eröffnet der Bau-Turbo den Kommunen neue Möglichkeiten, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Wohnungsbauvorhaben schneller auf den Weg zu bringen. Seit Beginn unterstützt das BMWSB die Kommunen aktiv bei der Umsetzung des Bau-Turbos und geht mit dem Umsetzungslabor neue Wege bei der Gesetzgebung und dem Praxistransfer.

Ein vom BMWSB initiiertes Datenmonitoring macht nun sichtbar: Die Kommunen nutzen die neuen Spielräume. In 72 Prozent der circa 400 am Monitoring teilnehmenden Kommunen wurde bereits über Bau-Turbo-Anträge verhandelt. Mehr als die Hälfte der gestellten Anträge erhielt bereits eine Zustimmung. Mit acht Modellkommunen geht das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun den nächsten Schritt und vertieft gemeinsam mit den Kommunen den Praxistransfer.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Vor einem Jahr haben wir den Bau-Turbo gezündet. Mit dem Bau-Turbo können Kommunen einem Bauvorhaben bis zu 20-mal schneller zustimmen als zuvor. Heute sehen wir durch unser Monitoring: Er ist in der Praxis angekommen. In mehr als zwei Drittel der befragten Kommunen wurden bereits Bau-Turbo-Anträge gestellt. Kommunen im ganzen Land packen an und nutzen die neuen Möglichkeiten des Bau-Turbos.

Dabei geht es nicht darum, immer auf der grünen Wiese zu bauen. Im Gegenteil: Die Ergebnisse zeigen, dass der Bau-Turbo Flächen schont, etwa um Baulücken zu schließen oder Gebäude aufzustocken. Fast neun von zehn zugestimmten Wohnungen entstehen auf Flächen, die schon genutzt werden.

Mit unseren acht Modellkommunen gehen wir jetzt den nächsten Schritt. Gemeinsam wollen wir schauen, was vor Ort gut funktioniert, wo wir Verfahren noch einfacher machen können und wie wir diese Erfahrungen auch für andere Kommunen nutzbar machen. So können möglichst viele Städte und Gemeinden von den neuen Möglichkeiten profitieren.“

Der Bau-Turbo stärkt die Innenentwicklung und schont Flächen

Die Monitoring-Ergebnisse zeigen, dass die Kommunen den Bau-Turbo vor allem für die Weiterentwicklung bereits genutzter Flächen einsetzen. Fast neun von zehn zugestimmten Wohneinheiten entstehen auf Flächen, die bereits genutzt werden – etwa in Wohn- und Gewerbegebieten, auf gemischt genutzten Flächen, in Leerständen oder auf Brachen. Lediglich rund zwölf Prozent der zugestimmten Wohneinheiten entfallen auf bisherige Grün- oder Landwirtschaftsflächen.

Von Januar bis Juni 2026 erhielten in den am Monitoring teilnehmenden Kommunen insgesamt 7.892 Wohneinheiten eine Zustimmung. Rund 84 Prozent der zugestimmten Wohneinheiten entstehen in Mehrfamilienhäusern. Neben Neubauvorhaben nutzen die Kommunen den Bau-Turbo auch für Aufstockungen und Umnutzungen bestehender Gebäude.

Bund und Kommunen lernen gemeinsam

Seit Inkrafttreten des Bau-Turbos begleitet das BMWSB die Kommunen bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Im Umsetzungslabor haben sich bereits tausende Kommunen an Informations- und Austauschformaten beteiligt. Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu), dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. (vhw) sowie der Forward Planung und Forschung GmbH werden praxisrelevante Fragen aufgegriffen, Erfahrungen gebündelt und konkrete Hilfestellungen für die Anwendung entwickelt.

Mit acht Modellkommunen München, Frankfurt am Main, Duisburg, Kiel, Trier, Ratingen, Rüdersdorf bei Berlin und der Landkreis Nienburg (Weser) wird diese Arbeit nun vertieft. Alle Städte bringen unterschiedliche Ausgangslagen und Fragestellungen dabei ein. Sie untersuchen konkrete Anwendungsfälle, entwickeln kommunale Leitlinien und erproben, wie sich Verfahren beschleunigen und gleichzeitig städtebauliche Qualitäten sichern lassen.

Parallel wird das bundesweite Datenmonitoring weiterentwickelt. Es erfasst die kommunale Anwendung der einzelnen Regelungen und schafft eine Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des § 246e BauGB bis zum 31. Dezember 2029.
Die Erkenntnisse aus dem Monitoring, dem Umsetzungslabor und den Modellkommunen sollen auch in die weitere Modernisierung des Planungsrechts einfließen.

























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