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30.10.2026 Lindenpassage Taufkirchen: Gemeinderat prüft vorgezogene Umsetzung

© Visualisierung: Formstadt | Entwurf Steidle Architekten
Das Quartier am Bahnhof in Taufkirchen soll als Gesamtwerk verstanden, aber abschnittsweise umgesetzt werden. Das ist der Tenor des einstimmigen Beschlusses des Gemeinderats Taufkirchen am 29. Oktober 2026. Die Mitglieder des Gemeinderats haben sich mit dem Beschluss darauf verständigt, eine vorgezogene Realisierung unter Nutzung des Bauturbos zu prüfen. Die Eigentümergemeinschaft begrüßt den Beschluss als nächsten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung.

Die Lindenpassage könnte als erster Bauabschnitt des Quartiers am Bahnhof nach § 31 Absatz 3 Baugesetzbuch („Bauturbo“) realisiert werden. Der Bereich ist bereits vollständig erschlossen, die Planung sieht überwiegend Wohnungen mit ergänzenden Läden im Erdgeschoss vor. „Mit dem Beschluss kann nun geprüft werden, ob die Neubebauung bereits vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens für das Gesamtquartier ermöglicht werden kann“, sagt Lisa Bierling, Sprecherin der Eigentümergemeinschaft „Quartier am Bahnhof“.

„Wir betrachten das Quartier am Bahnhof weiterhin als Ganzes. Zugleich wollen wir prüfen, wo eine abschnittsweise Umsetzung früher möglich ist. Die Lindenpassage mit Wohnungen und ergänzenden Läden im Erdgeschoss bietet dafür einen sinnvollen Ansatz“, erklärte Dr. Sebastian Thoma, Erster Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen, im Rahmen der öffentlichen Sitzung.

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten in Wortbeiträgen dem Ansatz zu, die Entwicklung voranzubringen und zugleich ein ausgewogenes Verhältnis von Wohnen, weiteren Nutzungen und sozialen Einrichtungen zu sichern. Die in die Jahre gekommene Lindenpassage sei ein Schandfleck, der dringend erneuert werden müsse. Ein städtebaulicher Vertrag soll die Verpflichtungen der Eigentümer und die erforderlichen Beiträge zur Infrastruktur verbindlich regeln.

„Der einstimmige Prüfauftrag schafft eine gute Grundlage, um gemeinsam mit der Gemeinde die nächsten Fragen zu klären“, sagt Bierling. Im nächsten Schritt werden die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen geprüft und die Vertragsverhandlungen fortgeführt.
























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